Wasser
Bauwasser
Wenn Sie einen Umbau oder Neubau erstellen, müssen Sie einen Bauwasser-Zähler beziehen. Bei bestehenden Gebäuden wird der installierte Zähler entfernt. Dabei profitiert die Bauherrschaft vom Erlass der regulären Grundgebühr Wasser. Es ist ein frostsicherer Bauwasser-Schacht gemäss Anleitung (siehe Dokumente) zu erstellen.
Gesuch
Bitte reichen Sie das Gesuch Bauwasser-Zähler beim Team Wasser ein.
Katasterplan bestellen
Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Nachführungsgeometer) bestellt werden.
Trinkwasser-Qualität
Wasser-Gebühren
Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden jedes Jahr erhoben.
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden durch Gebühren finanziert. Sie sind unabhängig von den Steuern und selbsttragend.
Gebühren
- Grund-Gebühr Wasser, Nennleistung Q3 des Zählers: CHF 20.40 exkl. MwSt.
- Verbrauchs-Gebühr Wasser: CHF 1.65 pro m3 exkl. MwSt.
Wasserzähler
Mit untenstehendem Link können Sie den Wasserzähler selbst ablesen. Dafür bitten wir Sie, uns den Zählerstand umgehend, jedoch bis spätestens Sonntag, 15. November 2026 mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
ErfassungsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Trinkwasser-Installation / Installations-Kontrolle
Erstellung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasser-Installationen dürfen nur von ausgewählten Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden. Im Verzeichnis installationsberechtigter Installateure (SVGW)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind diese aufgeführt.
Eingabe und Bewilligung
Für Erstellung, Änderungen oder Erweiterungen von Trinkwasser-Installationen ist das E-Baugesuch zu verwenden und einzureichen.
Eingaben müssen gemäss den folgenden Richtlinien gemacht werden:
- W3, W3/E1, W3/E2, W3/E3
- restliche Regelwerke des SVGW
Für die Leitungs-Dimensionierung und den Druckverlust sind die Planenden und der Installateur oder die Installateurin verantwortlich.
Um- und Neubauten
Folgende Unterlagen müssen gemäss Art. 39 WVV eingereicht werden:
- Installations-Schema im Doppel
- UG-Plan Einfach
- Installationsanzeige (LU)
- Druck-Dispositiv Stadt Bülach
- Druckverlust-Berechnung
Nach der Bewilligung der Unterlagen können Sie mit der Installation beginnen.
Kontrollen
Das Team Wasser überprüft die Rohmontage und führt die Schlusskontrolle durch.
Bitte melden Sie die Kontrollen frühzeitig an, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und das Objekt abgeschlossen werden kann.
Wasserbezug ab Hydranten
Wer Wasser aus einem Hydranten beziehen will, braucht eine Bewilligung und einen Wasserzähler der Stadt Bülach.
Gesuch
Füllen Sie das Gesuch Wasserbezug ab Hydrant (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Team Wasser ein.
Wenn immer möglich, erteilen wir Ihnen eine Bewilligung zum Wasserbezug. Unerlaubter Bezug ist Diebstahl und wird verzeigt.
Gebühren
Für den Wasserbezug gelten die aktuellen Wassergebühren.
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Wasser | 044 863 14 80 | wasser@buelach.ch |
| Frage |
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Bei Leitungsbrüchen im Erdreich rufen Sie die Notfallnummer an: 044 863 19 99. Die Nummer ist jederzeit erreichbar. Das Team Wasser behebt Leckstellen und Brüche von Wasserleitungen umgehend. Damit wird der Verlust der wertvollen Ressource Wasser möglichst gering gehalten. Bei Leitungsbrüchen innerhalb eines Gebäudes müssen Sie sich an Ihren Sanitär-Installateur wenden. |