Hauptinhalt

scroll down

Rückführung Fachbereiche Bau / Neue Ansprechpartner für Baurechtsverfahren in der Gemeinde Höri ab 1. Mai 2025

Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat Höri darüber informiert, dass die bisher an die Stadt Bülach ausgelagerten Aufgaben der Bauabteilung wieder nach Höri zurückgeführt werden. Nun konnte das Baubewilligungsverfahren vorzeitig neu geregelt werden. Ab Mai 2025 wird die Gossweiler Ingenieure AG diese Aufgabe als befristetes Mandat für die Gemeinde Höri wahrnehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung von Höri stehen in direktem Kontakt mit dem Ingenieurbüro, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

In den vergangenen Wochen wurden Varianten der organisatorischen Rückführung der verschiedenen Fachbereiche Baurecht, Raumplanung und Tiefbau in die Gemeindeverwaltung Höri geprüft. Am 25. März 2025 hat der Gemeinderat einer vorzeitigen Rückführung der Aufgaben im Fachbereich Baurecht zugestimmt und die Gossweiler Ingenieure AG mit der Durchführung der Baubewilligungsverfahren ab 1. Mai 2025 bis Ende Jahr 2026 beauftragt.

Ihr Ansprechpartner in Baurechtsverfahren in Höri ab 1. Mai 2025:
Gossweiler Ingenieure AG
Fabien Kubli
Schaffhauserstrasse 55
8180 Bülach
gi-hoeri@gossweiler.com
Telefon 044 872 32 00

Weitere Auskünfte erteilt:
Nathalie Homberger, Verwaltungsleiterin Höri, Telefon 044 872 77 19, nathalie.homberger@hoeri.ch