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Die Stadt Bülach bearbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist das kantonale Öffentlichkeitsprinzip. Kommunal gilt die allgemeine Richtlinie für Informationssicherheit und Datenschutz.

Informationsverzeichnis

Das Informationsverzeichnis ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Informationsbestände unter Kennzeichnung derjenigen Informationsbestände, die Personendaten enthalten. Das Informationsverzeichnis lehnt sich an den Akten- und Registraturplan der Stadt Bülach an und ist nach Sachgruppen gegliedert. 

Auskunftsbegehren einreichen

Grundsätzlich können Auskunftsbegehren eingereicht werden bei:

  • allen sachlich zuständigen Behörden
  • allen sachlich zuständigen Verwaltungseinheiten

Auskunfts-Begehren, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, nimmt die Anlauf- und Bearbeitungsstelle Datenschutz entgegen. Auskunftsbegehren werden formlos entgegengenommen und erledigt, sofern dies rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass Auskunftsbegehren  insbesondere auch elektronisch gestellt werden können.

Informationstätigkeit

Das Gesetz verlangt, dass die Information über Tätigkeiten von allgemeinem Interesse schnell, umfassend und sachlich ist. An diese Vorgabe hält sich die Stadt Bülach.