Verkehr
Neuigkeiten
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Parkieren in Bülach
Parkscheibe und Parkgebühr
Wer ein Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, muss die Parkscheibe einstellen oder eine Parkgebühr bezahlen. Dies gilt auch ausserhalb der Gebührenpflicht-Zeit. Ohne Parkkarte oder Bewilligung darf man auf öffentlichem Grund nur zeitlich begrenzt parkieren. Beachten Sie die Schilder.
Weisse Zonen
- Für alle Parkfelder gilt Parkscheiben-Pflicht. Wenn Sie eine Parkkarte oder Bewilligung haben, müssen Sie keine Parkscheibe einstellen.
- Maximale Parkzeit mit der Parkscheibe: 6 Stunden, ausser an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
- Achten Sie auf die örtlichen Schilder.
Stadtzentrum
Gebührenpflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren. Ausgenommen sind Sonn- und allgemeine Feiertage.
Parkierungsanlagen
- Gebührenpflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren.
- Bei Parkierungsanlagen ausserhalb des Siedlungsgebiets oder ohne Gebührenpflicht gilt die örtliche Signalisation.
Parkkarte für 1 Tag
Jede Person kann für ein Motorfahrzeug eine Parkkarte für einen Tag kaufen. Damit dürfen Sie für einen Tag auf den markierten Parkplätzen parkieren. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Bestellung
- am Schalter der Stadtpolizei Bülach
- Parkingpay (siehe Anleitung)
Preis
Parkkarte für 1 Tag: CHF 8.-
Parkkarte
Parkkarten und Bewilligungen erhalten:
- Anwohnende
- Angestellte
- Gewerbetreibende
- Personen mit Wochenaufenthalt in Bülach
Parkkarten sind nur für Personenwagen gültig. Größere Fahrzeuge wie Wohnmobile dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichem Grund parkieren.
Bestellung
Die Parkkarten für die Parkplätze sind begrenzt. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Parkkarte verfügbar ist.
Bestellen Sie die Parkkarte am Schalter der Stadtpolizei Bülach oder via Parkingpay. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Dokumente.
Die Bearbeitung der Bestellung kann bis zu drei Arbeitstagen gehen.
Parkkarte Bülach
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 45.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 495.-
Parkkarte Bülach Plus
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone und im Stadtzentrum. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 55.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 605.-
Parkkarte Parkierungsanlagen
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren auf dem bezeichneten Parkplatz. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 45.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 495.-
Velo-Stationen
Velo-Station Süd
Die Velo-Station wird von Teilnehmenden des Arbeits- und Integrations-Programmes Reissverschluss bedient. Ihr Velo oder Mofa wird am Eingang entgegengenommen und eingestellt. Sie erhalten zur Verifizierung eine Stellplatz-Nummer in Form eines Holz-Chips.
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 05:00 - 23:10 Uhr
Neu ab 1. Mai 2025 bleibt die Velostation Süd samstags geschlossen
Velo-Station Nord
Die Velo-Station an der Schaffhauserstrasse 93 ist nicht bedient. Das Velo oder Mofa wird mittels SwissPass eingestellt. Die Velo-Station ist vor Witterung geschützt, abgeschlossen und hat eine Kamera-Überwachung.
Der Einstell-Prozess läuft über Velocity und ist vor Ort erklärt.
Öffnungszeiten
Die Velostation Nord ist an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet.
Preise
Die Preise sind via Velocity zu bezahlen.
- Jahres-Abonnement: CHF 120.-
- Monats-Abonnement: CHF 20.-
- Tages-Abonnement: CHF 2.-
Es gibt keine Ermässigungen.
Fragen und Unterhalt
Der Reissverschluss ist für den Unterhalt der Velo-Station zuständig.
Preise
Reguläre Preise
- Velo: CHF 120.-
- Mofa: CHF 180.-
Ermässigte Preise
- Velo: CHF 70.-
- Mofa: CHF 100.-
Die ermässigten Preise gelten für folgende Personen:
- Schüler und Schülerinnen
- Lernende
- Studierende
- IV- und AHV-Rentner und - Rentnerinnen
Ein entsprechender Ausweis muss vorgezeigt werden.
- Velo: CHF 40.-
- Mofa: CHF 60.-
- Velo: CHF 2.-
- Mofa: CHF 3.-
Velo-Reparatur
Durch die Velo-Station Süd können Reparatur-Aufträge über die Wisli Velo-Werkstatt abgewickelt werden.
Verkehrs-Garten
Der Verkehrs-Garten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrs-Garten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrs-Garten ist dem Strassen-Verkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassen-Schildern und Verkehrs-Situationen ausgestattet.
Nutzungs-Regeln
Der Verkehrs-Garten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Veloh-Helms wird empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahr-Regeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
- Personen, die gegen diese Benützungs-Regeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.
Hinweise
- Es gibt keine Parkplätze.
- Es können keine Velos ausgeliehen werden.
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Jeder Grundeigentümer muss Hecken, Bäume und Sträucher in seinem Garten selbst zurückschneiden. Pflanzen dürfen den Verkehr und den Strassenunterhalt nicht behindern. |