Haupinhalt
Verkehr
Cyclomania 2024 - Velo-Challenge Stadt Bülach
Vom 1. bis 30. September 2024 findet in Bülach die Velo-Challenge Cyclomania statt.
So funktioniert die Challenge
Die Cyclomania Challenge finden dieses Jahr vom 1. bis 30. September statt.
- Cyclomania-App herunterladen:
- An der Challenge Bülach teilnehmen
- Velofahren oder laufen
- Sobald das Tracking aktiviert ist, wird das eigene Mobilitäts-Verhalten automatisch erfasst.
- Punkte sammeln
- Für alle Strecken ab 500 Meter mit dem Velo oder zu Fuss gibt es Punkte. Anrechenbar sind alle Strecken, die in Bülach beginnen oder enden. Wer an der Challenge teilnimmt, sammelt etappenweise Punkte.
- Preise gewinnen
- Mit den Punkten werden etappenweise Preise gesammelt. Wer die maximale Punktzahl erreicht, nimmt an der Verlosung des Hauptpreises teil.
Verkehrs-Planung der Stadt Bülach unterstützen
Die Bewegungs-Daten der Teilnehmenden werden in anonymisierter und aggregierter Form gesammelt und für die Verkehrs-Planung in Bülach verwendet. Die Mobilitäts-Daten geben aufschlussreiche Einblicke in die Velo-Nutzung der Einwohnerinnen und Einwohner und helfen der Stadt bei der künftigen Planung der Verkehrs-Infrastruktur. Der Datenschutz und die Daten-Sicherheit sind jederzeit sichergestellt.
Für die Umwelt
Die Cyclomania-Challenge soll dazu beitragen, dass noch mehr Personen das Velo-Fahren oder das Gehen für sich entdecken. Der Verkehr verursacht etwa einen Drittel der in der Schweiz produzierten Treibhausgas-Emissionen. Das Velo-Fahren ist eine energieeffiziente Art der Fortbewegung und hilft dabei, den Ausstoß von CO2 und Fein-Staub zu reduzieren. Die Stadt Bülach freut sich auf zahlreiche Teilnehmende.
Parkieren in Bülach
Park-Scheibe und Park-Gebühr
Wer ein Motor-Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, muss die Park-Scheibe einstellen oder eine Park-Gebühr bezahlen. Ohne Park-Karte oder Bewilligung darf man auf öffentlichem Grund nur zeitlich begrenzt parkieren. Beachten Sie die Schilder.
Weisse Zonen
- Für alle Park-Felder gilt Parkscheiben-Pflicht. Wenn Sie eine Park-Karte oder Bewilligung haben, müssen Sie keine Park-Scheibe einstellen.
- Maximale Parkzeit mit der Parkscheibe: 6 Stunden, ausser an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
- Achten Sie auf die örtlichen Schilder.
Stadtzentrum
Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren. Ausgenommen sind Sonn- und allgemeine Feiertage.
Parkierungs-Anlagen
- Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren.
- Bei Parkierungs-Anlagen ausserhalb des Siedlungs-Gebiets oder ohne Gebühren-Pflicht gilt die örtliche Signalisation.
Park-Karte für 1 Tag
Jede Person kann für ein Motor-Fahrzeug eine Park-Karte für einen Tag kaufen. Damit dürfen Sie für einen Tag auf den markierten Parkplätzen parkieren. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Bestellung
- am Schalter der Stadtpolizei Bülach
- Parkingpay (siehe Anleitung)
Preis
Park-Karte für 1 Tag: CHF 8.-
Park-Karte
Park-Karten und Bewilligungen erhalten:
- Anwohnende
- Angestellte
- Gewerbe-Treibende
- Personen mit Wochen-Aufenthalt in Bülach
Park-Karten sind nur für Personen-Wagen gültig. Größere Fahrzeuge wie Wohnmobile dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichem Grund parkieren.
Bestellung
Die Park-Karten für die Parkplätze sind begrenzt. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Park-Karte verfügbar ist.
Bestellen Sie die Park-Karte am Schalter der Stadtpolizei Bülach oder via Parkingpay. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Dokumente.
Die Bearbeitung der Bestellung kann bis zu drei Arbeitstagen gehen.
Park-Karte Bülach
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
Park-Karte Bülach Plus
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone und im Stadtzentrum. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 55.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 605.-
Park-Karte Parkierungsanlagen
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren auf dem bezeichneten Parkplatz. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
Velo-Stationen
Velo-Station Nord
Die Velo-Station an der Schaffhauserstrasse 93 ist nicht bedient. Das Velo oder Mofa wird mittels SwissPass eingestellt. Die Velo-Station ist vor Witterung geschützt, abgeschlossen und hat eine Kamera-Überwachung.
Der Einstell-Prozess läuft über Velocity und ist vor Ort erklärt.
Öffnungszeiten
Die Velostation Nord ist an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet.
Preise
Die Preise sind via Velocity zu bezahlen.
- Jahres-Abonnement: CHF 120.-
- Monats-Abonnement: CHF 20.-
- Tages-Abonnement: CHF 2.-
Es gibt keine Ermässigungen.
Fragen und Unterhalt
Der Reissverschluss ist für den Unterhalt der Velo-Station zuständig.
Velo-Station Süd
Die Velo-Station wird von Teilnehmenden des Arbeits- und Integrations-Programmes Reissverschluss bedient. Ihr Velo oder Mofa wird am Eingang entgegengenommen und eingestellt. Sie erhalten zur Verifizierung eine Stellplatz-Nummer in Form eines Holz-Chips.
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 05:00 - 23:10 Uhr
Preise
Reguläre Preise
- Velo: CHF 120.-
- Mofa: CHF 180.-
Ermässigte Preise
- Velo: CHF 70.-
- Mofa: CHF 100.-
Die ermässigten Preise gelten für folgende Personen:
- Schüler und Schülerinnen
- Lernende
- Studierende
- IV- und AHV-Rentner und - Rentnerinnen
Ein entsprechender Ausweis muss vorgezeigt werden.
- Velo: CHF 40.-
- Mofa: CHF 60.-
- Velo: CHF 2.-
- Mofa: CHF 3.-
Velo-Reparatur
Durch die Velo-Station Süd können Reparatur-Aufträge über die Wisli Velo-Werkstatt abgewickelt werden.
Verkehrs-Garten
Der Verkehrs-Garten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrs-Garten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrs-Garten ist dem Strassen-Verkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassen-Schildern und Verkehrs-Situationen ausgestattet.
Nutzungs-Regeln
Der Verkehrs-Garten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Veloh-Helms wird empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahr-Regeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
- Personen, die gegen diese Benützungs-Regeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.
Hinweise
- Es gibt keine Parkplätze.
- Es können keine Velos ausgeliehen werden.
Kontakt
Name |
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Frage |
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Jeder Grundeigentümer muss Hecken, Bäume und Sträucher in seinem Garten selbst zurückschneiden. Pflanzen dürfen den Verkehr und den Strassenunterhalt nicht behindern. |