Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas
Meldepflicht für Tages-Familien
Tagesfamilien sind meldepflichtig, wenn sie gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchstens sechs Plätze anbieten.
Folgendes ist somit bei der Meldepflicht zu beachten:
• Meldepflichtig ist, wer für mindestens 1 Kind Betreuung während mehr als 25 Stun den pro Woche gegen Entgelt anbietet.
• Die Meldepflicht gilt auch für Verwandte und Bekannte, die Tageskinder (gegen Ent gelt) betreuen.
• Die Meldepflicht gilt für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
• Es können höchstens 6 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Auch Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11.30 – 13.30 Uhr) besuchen, werden mitgezählt. (Die eigenen Kinder und Kinder, welche zu Besuch weilen werden nicht mitgezählt.)
• Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen eineinhalb Plätze (neben 1 Kind • unter 18 Monate können max. 4 weitere Kinder gleichzeitig betreut werden).
• Nicht meldepflichtig ist wer Kinder (z.B. als Nanny) bei diesen zu Hause betreut.
Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht (spätestens aber innerhalb von drei Monaten) bei K&F Fachstelle Kinder & FamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Mindestens einmal im Jahr besucht die Krippenaufsicht/Abklärungsstelle die Tagesfamilie.
Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)
Die K&F Fachstelle Kinder & FamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.