Haupinhalt
Bau-Bewilligung
Wann braucht es eine Bau-Bewilligung?
Je nach Art, Lage und Umfang eines Bau-Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.
Informationen zur Notwendigkeit einer Bau-Bewilligung finden sie unter FAQs.
Ordentliches Verfahren
In den meisten Fällen werden Bau-Vorhaben im ordentlichen Verfahren geprüft (§§ 319 - 321 PBG).
Der Entscheid wird in der Regel innert zwei Monaten ab der Vorprüfung gefällt. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von vier Monaten ab Vorprüfung zur Verfügung.
Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Anzeige-Verfahren
Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bau-Vorhaben angewendet werden, bei denen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage.
Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Kontakt
Melde-Verfahren
Im Melde-Verfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Melde-Verfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).
Alle Informationen zum Melde-Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
E-Baugesuch
Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Bau-Gesuch elektronisch erfassen und ohne Papier-Dokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Bau-Gesuch automatisch.
Wenn Sie Ihr Bau-Gesuch elektronisch einreichen, wird der ganze Prozess der Bau-Bewilligung ebenfalls elektronisch durchgeführt:
- Eingabe des Bau-Gesuchs
- Prüfung des Bau-Gesuchs
- Bewilligung
- Meldung Bau-Beginn
- Abnahme des Bau-Vorhabens
Alle Informationen zur Plattform eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons.
Ab dem 1. Januar 2025 können Baugesuche in der Stadt Bülach nur noch elektronisch eingereicht werden.
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
Frage |
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bau-Vorhaben eine Bau-Bewilligung braucht:
ÜberblickWenn Sie etwas neu bauen oder an einer Anlage etwas verändern, benötigen Sie grundsätzlich immer eine Bau-Bewilligung. Jedoch braucht es nicht für alle Bau-Vorhaben das vollständige ordentliche Verfahren.
Weitere InformationenDie Website des Kantons Zürich informiert über folgendes:
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bau-Vorhaben eine Bau-Bewilligung braucht:
ÜberblickNicht bau-bewilligungspflichtig sind:
Bei Klein-Bauten ist massgeblich, ob sie bau-rechtlich als «Gebäude» zu werten sind. |
Hier ist festgehalten, ob eine Kleinbaute bau-rechtlich ein "Gebäude" ist:
Keine Bau-Bewilligung nötigWenn eine Kleinstbaute (z. B. Garten-Haus oder Schopf) die folgenden Masse nicht überschreitet, ist in Bau-Zonen grundsätzlich keine bau-rechtliche Bewilligung erforderlich:
Wenn kleine Garten-Häuser, Schöpfe, Spiel-Geräte und ähnliche Bauten grösser sind, als die festgelegten Masse, kann der Bau unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligungs-Pflicht befreit werden. Voraussetzungen zur Befreiung der Bewilligungs-Pflicht (gemäss § 1 lit. a. BVV):
Wenn Bauten oder Anlagen die angegebenen Masse (gemäss § 1 lit. a. BVV) überschreiten oder aus anderen Gründen bewilligungspflichtig sind, muss das ordentliche baurechtliche Bewilligungs-Verfahren angewendet werden. |
Wer keine Baubewilligungspflicht hat, muss trotzdem die Vorschriften des materiellen Rechts einhalten. Dazu gehören:
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Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Bau-Bewilligung eine Bau-Freigabe. Die Bau-Bewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bau-Arbeiten. Eine Bau-Bewilligung heisst, dass Ihr Bau-Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Bau-Bewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Bau-Beginn erfüllen müssen. Bei Baubewilligungen gilt zudem eine Rekurs-Frist von 30 Tagen. Wenn die Bau-Bewilligung rechtskräftig und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Bau-Beginn bei uns anmelden und erhalten darauf die Bau-Freigabe. Erst dann kann es losgehen. |
Die Gebühr für die Bau-Bewilligung ist in der Verordnung über die Gebühren im Bau-Wesen festgelegt. Wenn der Stadt Bülach für ein baurechtliches Prüfungs-Verfahren von anderen Behörden, Amts-Stellen und Organen Kosten oder Gebühren in Rechnung gestellt werden, stellt die Stadt Bülach diese Kosten den Bau-Gesuchsstellenden in Rechnung. |
Ordentliches VerfahrenDas ordentliche Baubewilligungs-Verfahren mit amtlicher Publikation dauert normalerweise rund 45 Tage. Bei komplexeren Fällen und wenn mit zusätzlichen Stellen Abklärungen getroffen und Stellungsnahmen eingeholt werden müssen, ist mit rund 90 Tagen zu rechnen. Anzeige-VerfahrenDas Anzeige-Verfahren dauert in der Regel maximal 30 Tage. Voraussetzung ist immer, dass die Unterlagen des Bau-Gesuchs vollständig und korrekt sind. |
GültigkeitEine Bewilligungen wird nach 3 Jahren ungültig, wenn nicht vorher mit der Ausführung begonnen worden ist. Bei Neu-Bauten gilt der Aushub oder ist der Abbruch einer bestehenden Baute als Bau-Beginn. Sind für das gleiche Bau-Vorhaben mehrere Bau-Bewilligungen nötig, ist die neuste Bewilligung für das Erlöschen der übrigen und für den spätestens möglichen Bau-Beginn massgeblich. Wann beginnst die Frist?Die Frist von 3 Jahren beginnt normalerweise mit dem Ablauf der letzten Rechtsmittel-Frist. In strittigen Fällen beginnt die Frist mit der Rechtskraft des öffentlich- oder zivilrechtlichen Entscheids. Wenn die gleiche Bewilligung mehrere Gebäude umfasst, wird die Frist mit dem Bau-Beginn bei einem Gebäude eingehalten. Neben-Bestimmungen zur Bewilligung beeinflussen den Fristen-Lauf nicht; Gleiches gilt, wenn Konzessionen oder andere als baurechtliche Bewilligungen erforderlich sind. Voraussetzungen für das Ausführen des Bau-VorhabensMit der Ausführung eines Bau-Vorhabens darf nicht begonnen werden, wenn die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörden nicht vorliegt. Vor Bau-beginn müssen alle nötigen baurechtlichen Bewilligungen rechtskräftig sein und alle Neben-Bestimmungen aus der Bau-Bewilligung erfüllt sein. |
Das Team Hochbau der Stadt Bülach begleitet Sie durch das Bau-Verfahren und stellt sicher, dass die Bau-Gesetze auf kantonaler und nationaler Ebene eingehalten werden. Unser Auftrag
Unser ZielIhr Baugesuch kann das Baubewilligungsverfahren so schnell wie möglich und so reibungslos wie möglich durchlaufen. Dabei sind wir auf Ihre Mitarbeit und auf einen guten Austausch mit Ihnen angewiesen. Unsere ErfahrungWir behandeln pro Jahr über 200 Bau-Gesuche mit einer totalen Bau-Summe von deutlich mehr als 100 Millionen Franken. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fach-Wissen gerne zur Verfügung. |