scroll down

Wann braucht es eine Bau-Bewilligung?

Je nach Art, Lage und Umfang eines Bau-Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird. Informationen zur Notwen…

Je nach Art, Lage und Umfang eines Bau-Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.

Informationen zur Notwendigkeit einer Bau-Bewilligung finden sie unter FAQs.

Ordentliches Verfahren

In den meisten Fällen werden Bau-Vorhaben im ordentlichen Verfahren geprüft (§§ 319 - 321 PBG). Der Entscheid wird in der Regel innert zwei Monaten ab der Vorprüfung gefällt. Bei Neub…

In den meisten Fällen werden Bau-Vorhaben im ordentlichen Verfahren geprüft (§§ 319 - 321 PBG).

Der Entscheid wird in der Regel innert zwei Monaten ab der Vorprüfung gefällt. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von vier Monaten ab Vorprüfung zur Verfügung.

Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Anzeigeverfahren

Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bauvorhaben angewendet werden, bei denen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage. Alle Informationen zum O…

Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bauvorhaben angewendet werden, bei denen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage.

Alle Informationen zum Ordentlichen Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Melde-Verfahren

Im Melde-Verfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das …

Im Melde-Verfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Melde-Verfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).

Alle Informationen zum Melde-Verfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

E-Baugesuch

Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen und ohne Papierdokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Baugesuch automat…

Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen und ohne Papierdokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Baugesuch automatisch.

Wenn Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen, wird der ganze Prozess der Baubewilligung ebenfalls elektronisch durchgeführt:

  • Eingabe des Baugesuchs
  • Prüfung des Baugesuchs
  • Bewilligung
  • Meldung Baubeginn
  • Abnahme des Bauvorhabens

Alle Informationen zur Plattform eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons.

Seit dem 1. Januar 2025 können Baugesuche in der Stadt Bülach nur noch elektronisch eingereicht werden.

Name Beschreibung
Name Download
Frage