Baubewilligung
Wann braucht es eine Baubewilligung?
Je nach Art, Lage und Umfang eines Bau-Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.
Informationen zur Notwendigkeit einer Baubewilligung finden sie unter FAQs.
Ordentliches Verfahren
In den meisten Fällen werden Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren geprüft (§§ 319 - 321 PBG).
Der Entscheid wird in der Regel innert zwei Monaten ab der Vorprüfung gefällt. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von vier Monaten ab Vorprüfung zur Verfügung.
Alle Informationen zum Ordentlichen VerfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bauvorhaben angewendet werden, bei denen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage.
Alle Informationen zum Ordentlichen VerfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Meldeverfahren
Im Meldeverfahren müssen Bauvorhaben der zuständigen Baubehörde vor dem Start des Bauprojekts lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Meldeverfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).
Alle Informationen zum MeldeverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
E-Baugesuch
Über die Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen und ohne Papierdokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Baugesuch automatisch.
Wenn Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen, wird der ganze Prozess der Baubewilligung ebenfalls elektronisch durchgeführt:
- Eingabe des Baugesuchs
- Prüfung des Baugesuchs
- Bewilligung
- Meldung Baubeginn
- Abnahme des Bauvorhabens
Alle Informationen zur Plattform eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons.
Seit dem 1. Januar 2025 können Baugesuche in der Stadt Bülach nur noch elektronisch eingereicht werden.
| Name | Online | Download |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
| Frage |
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung braucht:
ÜberblickWenn Sie etwas neu bauen oder an einer Anlage etwas verändern, benötigen Sie grundsätzlich immer eine Baubewilligung. Jedoch braucht es nicht für alle Bauvorhaben das vollständige ordentliche Verfahren.
Weitere InformationenDie Website des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert über folgendes:
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung braucht:
ÜberblickNicht bewilligungspflichtig sind:
Bei Kleinbauten ist massgeblich, ob sie baurechtlich als «Gebäude» zu werten sind. |
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Hier ist festgehalten, ob eine Kleinbaute baurechtlich ein Gebäude ist:
Keine Baubewilligung nötigWenn eine Kleinstbaute (z. B. Gartenhaus oder Schopf) die folgenden Masse nicht überschreitet, ist in Bauzonen grundsätzlich keine baurechtliche Bewilligung erforderlich:
Wenn kleine Gartenhäuser, Schöpfe, Spielgeräte und ähnliche Bauten grösser sind, als die festgelegten Masse, kann der Bau unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht befreit werden. Voraussetzungen zur Befreiung der Bewilligungspflicht (gemäss § 1 lit. a. BVV):
Das ordentliche baurechtliche Bewilligungsverfahren wird angewendet, wenn:
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Wer keine Baubewilligungs-Pflicht hat, muss trotzdem die Vorschriften des materiellen Rechts einhalten. Dazu gehören:
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Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Baubewilligung eine Baufreigabe. Die Baubewilligung ist nicht der Startschuss für die Bauarbeiten. Eine Baubewilligung heisst, dass Ihr Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Baubewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Baubeginn erfüllen müssen. Bei Baubewilligungen gilt zudem eine Rekursfrist von 30 Tagen. Wenn die Baubewilligung rechtskräftig und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Baubeginn bei uns anmelden und erhalten darauf die Baufreigabe. Erst dann kann es losgehen. |
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Die Gebühr für die Baubewilligung ist in der Verordnung über die Gebühren im BauwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. festgelegt. Wenn anderen Behörden, Ämter oder Organe von der Stadt Bülach für ein baurechtliches Prüfungsverfahren Kosten oder Gebühren verlangen, stellt die Stadt Bülach diese Kosten den Baugesuchs-Stellenden in Rechnung. |
Ordentliches VerfahrenDas ordentliche Baubewilligungs-Verfahren mit amtlicher Publikation dauert normalerweise rund 45 Tage. Bei komplexeren Fällen und wenn mit zusätzlichen Stellen Abklärungen getroffen und Stellungsnahmen eingeholt werden müssen, ist mit rund 90 Tagen zu rechnen. Anzeige-VerfahrenDas Anzeigeverfahren dauert in der Regel maximal 30 Tage. Voraussetzung ist immer, dass die Unterlagen des Baugesuchs vollständig und korrekt sind. |
GültigkeitEine Bewilligung wird nach 3 Jahren ungültig, wenn nicht vorher mit der Ausführung begonnen worden ist. Bei Neubauten gilt der Aushub oder der Abbruch einer bestehenden Baute als Baubeginn. Sind für das gleiche Bau-Vorhaben mehrere Baubewilligungen nötig, ist die neuste Bewilligung für das Erlöschen der übrigen und für den spätestens möglichen Baubeginn massgeblich. Wann beginnst die Frist?Die Frist von 3 Jahren beginnt normalerweise mit dem Ablauf der letzten Rechtsmittel-Frist. In strittigen Fällen beginnt die Frist mit der Rechtskraft des öffentlich- oder zivilrechtlichen Entscheids. Wenn die gleiche Bewilligung mehrere Gebäude umfasst, wird die Frist mit dem Baubeginn bei einem Gebäude eingehalten. Nebenbestimmungen zur Bewilligung beeinflussen den Fristenlauf nicht; Gleiches gilt, wenn Konzessionen oder andere als baurechtliche Bewilligungen erforderlich sind. Voraussetzungen für das Ausführen des BauvorhabensMit der Ausführung eines Bauvorhabens darf nicht begonnen werden, wenn die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörden nicht vorliegt. Vor Baubeginn müssen alle nötigen baurechtlichen Bewilligungen rechtskräftig sein und alle Nebenbestimmungen aus der Baubewilligung erfüllt sein. |
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Das Team Hochbau der Stadt Bülach begleitet Sie durch das Bauverfahren und stellt sicher, dass die kantonalen und nationalen Baugesetze eingehalten werden. Unser Auftrag
Unser ZielIhr Baugesuch kann das Baubewilligungs-Verfahren so schnell wie möglich und so reibungslos wie möglich durchlaufen. Dabei sind wir auf Ihre Mitarbeit und auf einen guten Austausch mit Ihnen angewiesen. Unsere ErfahrungWir behandeln pro Jahr über 200 Baugesuche mit einer totalen Bausumme von deutlich mehr als 100 Millionen Franken. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen gerne zur Verfügung. |