Haupinhalt
Stadt-Porträt
Lebendiges Zentrum im Grünen
Bülach verbindet die Vorteile vom Leben auf dem Land und vom Leben in der Stadt.
Bülach zeichnet sich aus durch:
- eine hohe Lebens-Qualität
- unverfälschte Natur
- gute Verkehrs-Anbindung
- Nähe zum Flughafen
- breite Angebote für:
- Arbeit
- Bildung
- Freizeit
- Gesundheit
- Wohnen
Bülach hat 24000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt ist Haupt-Ort des Bezirks Bülach.
Altstadt
Die Altstadt von Bülach ist weit mehr als nur eine hervorragende Foto-Kulisse. Die vielen Fach-Geschäfte und Gastronomie-Betriebe laden zum Flanieren, Einkaufen und Geniessen ein.
Es gibt genügend freie Parkplätze rund um die Altstadt. Am besten entdecken Sie Bülach sowieso zu Fuss: Mitten in der Altstadt steht das Rathaus. Es ist ein imposanter Giebel-Bau mit einer glanzvollen Riegel-Fassade. Es ziert die Altstadt seit 1672. Die anderen Gebäude haben auch eine lange Geschichte. Die gut erhaltenen Teile der Stadt-Mauer lassen erahnen, wie Bülach früher ausgesehen haben muss.
Einkaufen
Das Bülacher Gewerbe ist vielseitig und präsent von Süd bis Nord. Im Süden Bülachs finden Sie sowohl lokales Gewerbe als auch viele bekannte Detail-Händler. Detail-Handel, Dienstleistungs-Betriebe und ein breites Gastronomie-Angebot gibt es im Stadt-Zentrum. Spannend zu entdecken ist das Gewerbe im Norden Bülachs, in den Arealen Glasi und Guss.
Lokale Produkte
In Bülach werden verschiedene Produkte hergestellt. Unter Wichtige Links sind die Produkte made in Bülach aufgeführt.
Parkieren in Bülach
Park-Scheibe und Park-Gebühr
Wer ein Motor-Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, muss die Park-Scheibe einstellen oder eine Park-Gebühr bezahlen. Ohne Park-Karte oder Bewilligung darf man auf öffentlichem Grund nur zeitlich begrenzt parkieren. Beachten Sie die Schilder.
Weisse Zonen
- Für alle Park-Felder gilt Parkscheiben-Pflicht. Wenn Sie eine Park-Karte oder Bewilligung haben, müssen Sie keine Park-Scheibe einstellen.
- Maximale Parkzeit mit der Parkscheibe: 6 Stunden, ausser an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
- Achten Sie auf die örtlichen Schilder.
Stadtzentrum
Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren. Ausgenommen sind Sonn- und allgemeine Feiertage.
Parkierungs-Anlagen
- Gebühren-Pflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren.
- Bei Parkierungs-Anlagen ausserhalb des Siedlungs-Gebiets oder ohne Gebühren-Pflicht gilt die örtliche Signalisation.
Park-Karte für 1 Tag
Jede Person kann für ein Motor-Fahrzeug eine Park-Karte für einen Tag kaufen. Damit dürfen Sie für einen Tag auf den markierten Parkplätzen parkieren. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Bestellung
- am Schalter der Stadtpolizei Bülach
- Parkingpay (siehe Anleitung)
Preis
Park-Karte für 1 Tag: CHF 8.-
Park-Karte
Park-Karten und Bewilligungen erhalten:
- Anwohnende
- Angestellte
- Gewerbe-Treibende
- Personen mit Wochen-Aufenthalt in Bülach
Park-Karten sind nur für Personen-Wagen gültig. Größere Fahrzeuge wie Wohnmobile dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichem Grund parkieren.
Bestellung
Die Park-Karten für die Parkplätze sind begrenzt. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Park-Karte verfügbar ist.
Bestellen Sie die Park-Karte am Schalter der Stadtpolizei Bülach oder via Parkingpay. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Dokumente.
Die Bearbeitung der Bestellung kann bis zu drei Arbeitstagen gehen.
Park-Karte Bülach
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
Park-Karte Bülach Plus
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone und im Stadtzentrum. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 55.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 605.-
Park-Karte Parkierungsanlagen
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren auf dem bezeichneten Parkplatz. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeit-Begrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Park-Karte für einen Monat: CHF 45.-
- Park-Karte für ein Jahr: CHF 495.-
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kommunikation | 044 863 11 70 | kommunikation@buelach.ch |
Frage |
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Sie dürfen das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Bitte holen Sie die Zustimmung des Stadtpräsidenten oder des Stadtschreibers ein, bevor Sie das Wappen verwenden. Vorgehen: Bitte senden Sie uns ein E-Mail und geben Sie folgendes an: Verwendungs-Zweck, Anwendungs-Beispiel (Datei oder Link). Grundlage: Stadtrats-Beschluss vom 3. Mai 2017Personen dürfen ausserhalb des Bundesrechts das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen:
Personen, Vereine und andere Institutionen, die das Gemeinde-Wappen verwenden wollen, müssen zuerst um Zustimmung bitten. Dafür müssen sie sich an den Stadtpräsidenten und den Stadtschreiber wenden. Wappen-Schutz-GesetzSeit dem 1. Januar 2017 gibt es ein Bundes-Gesetz zum Schutz von öffentlichen Symbolen. Das Gesetz heisst Wappen-Schutz-Gesetz (WschG). Das Gesetz schützt unter anderem das Schweizer-Wappen. Das Gesetz regelt, welche Personen oder Organisationen die Wappen, Fahnen oder Bezeichnungen des Staats-Wesens zu welchem Zweck gebrauchen dürfen. Das WschG betrifft auch die Gemeinde-Wappen, wie in Art. 8 Absatz 1 des WschG erklärt wird. Die in Art. 8 Abs. 1 genannten Organisationen können den Gebrauch ihrer Wappen durch andere erlauben. Die entsprechende Regelung findet sich in Artikel 8 Absatz 5 WschG. |
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Bülach in Bildern |