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Publikation der Bau-Vorhaben

Die Stadt Bülach und die Gemeinde Höri informieren öffentlich auf ihren Websites über Bau-Vorhaben und verweisen auf die Publikation der Bau-Vorhaben im Amtsblatt des Kantons Zürich. Die…

Die Stadt Bülach und die Gemeinde Höri informieren öffentlich auf ihren Websites über Bau-Vorhaben und verweisen auf die Publikation der Bau-Vorhaben im Amtsblatt des Kantons Zürich. Die Stadt Bülach weist zudem in der Gross-Auflage des Zürcher Unterländers auf Bau-Vorhaben hin.

Unterlagen und Pläne einsehen

Die Unterlagen und Pläne zu den publizierten Bau-Vorhaben aus der Stadt Bülach und aus der Gemeinde Höri werden öffentlich aufgelegt. Sie können auf der Website des Kantons Zürich unter eAuflageZH eingesehen werden.

Wird ein Bau-Gesuche nicht elektronisch eingereicht, können die Unterlagen und Pläne des Bau-Vorhabens im Stadthaus, Planung und Bau (4. Stock), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Publikations-Frist

Die Publikations-Frist dauert 20 Tage. Jede Person kann die Unterlagen zum Bau-Gesuch während dieser Zeit einsehen.

Zustellungs-Begehren

Sind Sie mit einem veröffentlichten Bau-Vorhaben nicht einverstanden? Oder möchten Sie in das Verfahren einbezogen werden? Dann müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlic…

Sind Sie mit einem veröffentlichten Bau-Vorhaben nicht einverstanden? Oder möchten Sie in das Verfahren einbezogen werden?

Dann müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung (Publikations-Frist) einen Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids stellen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Personen, die von einem Bau-Vorhaben direkt betroffen sind, können einen Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids stellen. 

Wer von einem Bau-Vorhaben nicht direkt betroffen ist, muss nachweisen, dass er legitimiert ist, den baurechtlichen Entscheid zu bekommen. Das gilt besonders, wenn jemand im Namen eines betroffenen Nachbar-Eigentümers den Entscheid verlangt.

Antrag auf Zustellung

Zustellungs-Begehren für elektronisch eingereichte Bau-Gesuche können über die Website des Kantons über eAuflageZH gestellt werden.

Für Zustellungs-Begehren für nicht-elektronisch eingereichte Bau-Besuche steht ein Antrags-Formular zum Download zur Verfügung.

Recht auf Rekurs

Personen, die den baurechtlichen Entscheid innerhalb der Publikations-Frist bestellt haben, können einen Rekurs einlegen.

Sie haben kein Recht auf Rekurs:

  • Wenn Sie den baurechtlichen Entscheid nicht bestellt haben.
  • Wenn Sie das Zustellungs-Begehren nicht rechtzeitig gestellt haben

Zustellung baurechtlicher Entscheid

Die Antragstellenden erhalten den baurechtlichen Entscheid, wenn dieser gefällt ist. Der baurechtliche Entscheid kostet in der Regel 50 Franken. Die Zustellung von nachbarschafts-relevanten Nachfolge-Entscheiden ist darin inbegriffen.

Rekurs gegen Bau-Vorhaben

Wer gegen ein Bau-Vorhaben rekurrieren will, muss während der Publikations-Frist ein Zustellungs-Begehren stellen. Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids beinhaltet eine Rechtsm…

Wer gegen ein Bau-Vorhaben rekurrieren will, muss während der Publikations-Frist ein Zustellungs-Begehren stellen.

Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids beinhaltet eine Rechtsmittel-Belehrung. Sie enthält Informationen dazu, wo Sie Rekurs einreichen können und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

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