Haupinhalt

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Hunde müssen bei der Stadt Bülach und bei der nationalen Heimtier-Datenbank Amicus (via Tierarzt) gemeldet werden. Das Sekretariat Sicherheitsdienste ist für das Hunde-Meldewesen der Stadt Bülach verantwortlich.

Hunde-Meldungen

Meldepflicht Hunde-Halter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitz-Gemeinde anmelden. Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Stadt Bülac…

Meldepflicht

Hunde-Halter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitz-Gemeinde anmelden.

Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Stadt Bülach und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:

  • Namens-Änderungen der Halterin oder des Halters
  • Adress-Änderungen der Halterin oder des Halters
  • Übernahme des Hundes durch eine andere Person
  • Tod des Hundes

Meldungen an die Stadt Bülach:

  • am Schalter der Stadtpolizei
  • Onlineformular (An- / Abmeldung Hund)

Meldungen an Amicus:

  • E-Mail
  • per Telefon 0848 777 100

Hunde-Verabgabung / Hunde-Steuer

Für die Hunde-Haltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt. Gebühr Jahresgebühr: CHF 150.00.  Wenn die Gebühr nicht bis am 31. M…

Für die Hunde-Haltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt.

Gebühr

Jahresgebühr: CHF 150.00. 

Wenn die Gebühr nicht bis am 31. März entrichtet wird und es sich nicht um einen neuen Hund handelt, fällt ab dem 1. April des laufenden Jahres eine höhere Gebühr an.

Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Anteils der Gebühr. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Gebühr.

Gebühr-Reduktion

Personen, die das nationale Hundehalter-Brevet absolvieren, erhalten im Abschluss-Jahr eine einmalige Reduktion von 50 Prozent der Gebühr.

Voraussetzungen

  • Der Hundetrainer oder die Hundetrainerin hat die Bewilligung des Veterinäramt des Kanton Zürich (VETA) und des Verbands Kynologie Ausbildung Schweiz (VKAS).
  • Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist in Bülach wohnhaft.
  • Die Gebühr wurde in Bülach bezahlt.

Kontakt

Stadtpolizei

Nachweise und Hunde-Ausbildung

Haftpflichtversicherung Hundehalter und Hundehalterinnen müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. Auf Verlang…

Haftpflichtversicherung

Hundehalter und Hundehalterinnen müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. Auf Verlangen ist der entsprechende Nachweis zu erbringen.

Hunde-Ausbildung

Ihr Züchter, ihr Hundetrainer und das Sekretariat Sicherheitsdienste teilt Ihnen mit, welche Kurse Sie mit ihrem Hund absolvieren müssen. 

Dem Sekretariat Sicherheitsdienste muss nach Abschluss des Kurses eine Kopie des Nachweises eingereicht werden. 

Nationales Hundehalter Brevet (NHB)

Das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB) ist eine Hundehalter- und Hund-Ausbildung. Der Brevet-Ausweis kann mit einer entsprechenden Prüfung erlangt werden. Wer auf die Prüfungsteilnahme verzichten möchte, erhält eine Teilnahme-Bestätigung.

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