Wochenaufenthalt anmelden
Melden Sie sich hier als Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter an.
Was ist ein Wochenaufenthalt?
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Stadt Bülach. Aufgrund ihrer Arbeit oder Ausbildung sind sie aber gezwungen, in Bülach einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen.
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Bülach: an arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |
Preis
CHF 110.00
Bemerkung
Hinweise zum Fragebogen
Dieser Fragebogen wird verwendet, um zu prüfen, ob am Ort des Wochenaufenthalts eine der folgenden Pflichten besteht:
- Anmeldepflicht
- Steuerpflicht
Gesetzliche Grundlagen der Datenbeschaffung:
- § 6, Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)
- §§ 3 ff., Steuergesetzes
- § 29, Verordnung zum Steuergesetz.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäss beantworten.
- Sie müssen Ihre Angaben nachweisen können.
Ausweis des Aufenthalts bestellen
Sind Sie bereits in Bülach angemeldet und möchten sich an einem andren Ort als Wochenaufenthalterin oder - aufenthalter anmelden?
Bestellen Sie hier den Ausweis des Aufenthalts.
Verfahren
Bitte senden Sie uns nach dem Absenden des Formulars folgende Unterlagen zu:
- Arbeitsvertrag, Immatrikulations- oder Studienbestätigung
- Kopie Mietvertrag, Ausweis der Wohnung oder Untermietvertrag
Das Stadtbüro bearbeitet Ihre Bestellung, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind.
Online-Formular
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