scroll down

Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adressauskünften:

Einfache Adressauskunft

Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§18 Absatz 1 MERG):

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Datum Zu- und Wegzug

Anfrage

Sie erhalten telefonisch Auskunft unter der Nummer 0900 900 980. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.

Erweiterte Adressauskunft

Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§18 Absatz 2 MERG):

  • Zuzugs- und Wegzugs-Ort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Anfrage

Stellen Sie uns einen Interessennachweis per E-Mail zu. Rufen Sie anschliessend unter der Nummer 0900 900 980 an. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.

Gebühr

CHF 15.- pro Anruf