Adressauskunft
Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adressauskünften:
- Kantonales Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
- Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)
Einfache Adressauskunft
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§18 Absatz 1 MERG):
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Datum Zu- und Wegzug
Anfrage
Sie erhalten telefonisch Auskunft unter der Nummer 0900 900 980. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.
Erweiterte Adressauskunft
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§18 Absatz 2 MERG):
- Zuzugs- und Wegzugs-Ort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Anfrage
Stellen Sie uns einen Interessennachweis per E-Mail zu. Rufen Sie anschliessend unter der Nummer 0900 900 980 an. Die Gebühr wird Ihnen erst belastet, wenn das Stadtbüro den Anruf entgegennimmt.
Gebühr
CHF 15.- pro Anruf
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |