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Mobilität bewegt, Verkehr gibt zu reden. So ist es auch bei der grossflächigen Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen in Bülach. Bei der Einführung von Tempo 30 muss die Mobilität in der Stadt als Gesamt-System betrachtet werden. Die Anforderungen der Kantonspolizei an die technischen Grundlagen sind hoch. Das Thema ist politisch umstritten. Die Stadt Bülach bereitet die Umsetzung von Tempo 30 entsprechend sorgfältig und genau vor.

Aktuell

Die Arbeiten für den Antrag an die Kantonspolizei verlaufen plangemäss. Die Bestandesaufnahme ist abgeschlossen. Die Verkehrsmessungen laufen. Die Zonenkonzeption ist unterwegs. Ziel ist es, dass alle Grundlagen im Frühling 2026 fertig erstellt sind. Danach werden die betroffenen Abteilungen und Ämter und die Kommission des Stadtparlaments dazu Stellung nehmen können.

Hintergrund und Ausgangslage

Fünf Petitionen aus fünf Quartieren

Zwischen Ende 2022 und Frühling 2024 forderten fünf Petitionen aus fünf Quartieren die Einführung von einzelnen, separaten Tempo-30-Zonen. Der Stadtrat hat alle fünf Petitionen fristgerecht beantwortet und seine Haltung dazu festgehalten: Der Stadtrat anerkennt die Vorteile von Tempo 30 in Wohnquartieren. Er versteht das Bedürfnis und den Wunsch der Quartierbewohnenden und unterstützt Tempo 30 auf Quartierstrassen.

Eine Motion aus dem Stadtparlament

Parallel zu den Petitionen reichte Stadtparlamentarierin Patrizia Grütter Ende September 2023 eine Motion ein und forderte die grossflächige Umsetzung von Tempo 30 auf allen Quartierstrassen. Der Stadtrat hat im April 2024 in seinem Bericht und Antrag ans Stadtparlament dargelegt, wie er die Forderungen der Motion umsetzen will.

Antrag an die Kantonspolizei ist in Arbeit

Die Stadt Bülach kann nicht selbst neue Tempo-30-Zonen einrichten. Für dauernde Verkehrsanordnungen auf Gemeinde-Strassen braucht es eine Verfügung der Kantonspolizei. Die Abteilung Planung & Bau ist daran, die umfangreichen technischen Grundlagen zu erstellen, die nötig sind, um bei der Kantonspolizei den Antrag für Tempo 30 stellen zu können. Die Arbeiten sind zeitaufwändig und umfassen unter anderem eine vollständige Bestandesaufnahme, Verkehrsmessungen und eine Zonenkonzeption.

Prüfung zum Einbezug einzelner Sammelstrassen

Für den Antrag an die Kantonspolizei prüft die Stadt Bülach auch, ob es sinnvoll ist, neben den Quartierstrassen auch einzelne Abschnitte von Sammelstrassen in die Tempo-30-Zonen zu integrieren, zum Beispiel dort, wo die Sicherheit von Schulkindern vor Schulanlagen oder auf dem Schulweg betroffen ist. Diese Prüfung verzögert die Umsetzung von Tempo 30 auf den Quartierstrassen nur unwesentlich. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass Tempo 30 auf Sammelstrassen zurückhaltend eingesetzt wird.

Termine und Meilensteine

  • Bis Frühling 2024: Fünf Petitionen aus fünf Quartieren fordern einzelne Tempo-30-Zonen in den Quartieren.
  • September 2023: Motion von Patrizia Grütter «Grossflächige Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen»
  • April 2024: Der Stadtrat beantwortet die Motion und legt in seinem Bericht dar, wie er die Motion umsetzen will.
  • September 2024: Das Stadtparlament stimmt dem Bericht des Stadtrats zur Umsetzung der Motion zu. Die Stadtverwaltung beginnt mit den Grundlagenarbeiten.
  • April 2025: Das Projekthandbuch für die grossflächige Einführung von Tempo 30 steht. Es bildete die Grundlage für die Beschaffung der Verkehrsplanung im Einladungsverfahren.
  • Juli 2025: Die Stadt vergibt den Auftrag für das Umsetzungs-Konzept.
  • Frühling 2026: Beginn der Vernehmlassung bei den betroffenen Abteilungen und Ämtern, Anhörung und Stellungnahme der Kommission des Stadtparlaments.
  • Ende 2026: Verabschiedung des Umsetzungs-Konzepts durch den Stadtrat, Antrag an das Stadtparlament für den nötigen Umsetzungs-Kredit.

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