Identitätskarte & Pass
- Identiätskarte: Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
- Pass: Passbüro des Kantons Zürich
- Kombi-Angebot Pass & Identitätskarte: Passbüro des Kantons Zürich
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Schweizer Identitätskarte (ID)? - Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit
- abgelaufene oder gültige Identitätskarte zum Entwerten
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des Bundes), nicht älter als 1 Jahr
- Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des Bundes), nicht älter als 1 Jahr
Ausweise für Minderjährige (0 - 17 Jahre)
Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist der begleitende Elternteil nicht im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet, muss das Zustimmungsformular für den Antrag im Original mitgenommen werden.
Ausweise für Entmündigte
Entmündigte Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Die gesetzliche Vertretung muss den Ausweisantrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Gültigkeitsdauer
- Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): 5 Jahre
Gebühren
- Identitätskarte Erwachsene CHF 70.-
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): CHF 35.-
Lieferfrist
Die Herstellung der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeits-Tage. Die Identitätskarte wird direkt vom Herstellungsort an die Lieferadresse geschickt, die im Antrag angegeben ist.
Pass und Kombi-Angebot
Der Pass und das Kombi-Angebot (Pass und ID kombiniert) sind zwingend beim Passbüro Zürich zu beantragen.
Ausweisverlust
Verlust Pass, ID oder Ausländerausweis
Melden Sie den Verlust folgender Ausweise persönlich auf einem Polizeiposten:
- Pass
- ID
- Ausländerausweis
Sie erhalten eine Verlustanzeige. Mit dieser können Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
Ausweis (Pass, ID, Führerausweis)
Wenn Sie keinen anderen Ausweis haben, melden Sie sich bitte telefonisch vorgängig bei der Stadtpolizei Bülach.
Gut zu wissen
Die Verlustanzeige ist 3 Monate lang gültig. Sie gilt nicht als Ausweis.
Verlorene Ausweise werden ungültig, sobald der Verlust gemeldet wurde. Sie dürfen nicht mehr benutzt werden.
Wenn ein verlorener Ausweis wieder gefunden wird, muss er bei der Behörde, die ihn ausgestellt hat, abgegeben werden.
Verlust Führer- oder Fahrzeugausweis
Melden Sie den Verlust direkt beim Strassenverkehrsamt.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |