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Wenn von Ihnen ein Energienachweis oder mehrere Energienachweisen verlangt werden, müssen Sie diese ab dem 1. Februar 2026 über die kantonale Plattform EVEN Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erstellen.

Das per EVEN generierte PDF können Sie uns dann über eBaugesucheZH als «Mitteilung an Gemeinde» einreichen. Ein separates Unterschriftenblatt ist dazu nicht erforderlich.

Für das Formular «Energienutzungs-Deklaration für geringfügige Umbauten» können Sie weiterhin das herkömmliche Formular Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.verwenden.

Alle Informationen zur neuen kantonalen Vorgabe zu den Energienachweisen und zur Umstellung auf die Plattform EVEN finden Sie auf der Website des Kantons.