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Jedes neue Bauvorhaben hat Bezüge zu seiner Umgebung und Berührungspunkte mit allgemeinen Bauthemen. Das gilt auch für Ihr Projekt. Die hier aufgeführten Informationen sind auch für Sie wichtig.

Bau- und Zonenordnung BZO und Zielbilder

Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann, ist in der Bau- und Zonenordnung BZO beschrieben. Die Zielbilder "Stadt Bülach" und "Zentrum" beschreiben die qualitativen Ansprüche an Bauvo…

Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann, ist in der Bau- und Zonenordnung BZO beschrieben. Die Zielbilder "Stadt Bülach" und "Zentrum" beschreiben die qualitativen Ansprüche an Bauvorhaben in der Stadt Bülach.

Die Bau- und Zonenordnung gibt vor, welche Gebäude und Anlagen auf Ihrem Grundstück erlaubt sind. Es sind rechtliche Vorgaben (siehe unten "Publikationen")

In welcher Bauzone Ihr Grundstück liegt, sehen Sie im Geoweb der Stadt Bülach. Im Geoweb steht auch, ob für Ihr Grundstück öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen ÖREB oder andere Vorgaben gelten (siehe unten "Wichtige Links").

Die Zielbilder "Stadt Bülach" und "Zentrum" geben die qualitativen Ansprüche vor, die bei Ihrem Bauvorhaben in der Stadt Bülach wichtig sind (siehe unten "Publikationen).

Gestaltungspläne und Sondernutzungs-Pläne

Für bestimmte Areale und Gebiete in der Stadt Bülach gelten spezielle Gestaltungspläne und Sondernutzungs-Pläne. Sie legen fest, wie sich diese Gebiete entwickeln sollen und welche Nutzu…

Für bestimmte Areale und Gebiete in der Stadt Bülach gelten spezielle Gestaltungspläne und Sondernutzungs-Pläne. Sie legen fest, wie sich diese Gebiete entwickeln sollen und welche Nutzungen zugelassen sind.

Ob für Ihr Bauvorhaben Gestaltungspläne und Sondernutzungs-Pläne gelten, lässt sich im kantonalen Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) nachschauen.

Parkplätze

Für Neubauten schreibt die Parkplatz-Verordnung eine Mindest- und Maximal-Anzahl an Parkplätzen vor. Die Anzahl der Parkplätze wird anhand der Nutzungs-Fläche, der Anzahl Wohnungen od…

Für Neubauten schreibt die Parkplatz-Verordnung eine Mindest- und Maximal-Anzahl an Parkplätzen vor.

Die Anzahl der Parkplätze wird anhand der Nutzungs-Fläche, der Anzahl Wohnungen oder der erwarteten Besucher berechnet. Berücksichtigen Sie diese Vorgaben nötigenfalls auch bei Ihrem Bau-Projekt.

Die Parkplatz-Verordnung ist unten unter «Wichtige Links» verlinkt.
Der dazu gehörige Plan der Güteklassen steht unten unter «Dokumente» zur Verfügung.

Umgebungs-Gestaltung und Grünflächen

Bauen betrifft nicht nur Gebäude und den Innenraum, sondern auch die Umgebung und den Aussenraum. Bei einem Bau-Projekt müssen Freiräume und Grünflächen, Sicherheitsaspekte, Natur-Sch…

Bauen betrifft nicht nur Gebäude und den Innenraum, sondern auch die Umgebung und den Aussenraum.

Bei einem Bau-Projekt müssen Freiräume und Grünflächen, Sicherheitsaspekte, Natur-Schutz, Wasser-Management und ästhetische Punkte berücksichtigt werden.

Informieren Sie sich, welche gesetzlichen Regelungen und Normen für Ihr Vorhaben gelten:

  • Alle Informationen zur Gestaltung von Vorgärten in Bülach sind im Merkblatt Vorgarten-Gestaltung (Bülach) (siehe Publikationen) aufgeführt.
  • Alle Informationen zum Thema Bäume sind in unserem Leitfaden Baum-Pflanzungen in der Regel-Bauzone (siehe Publikationen) zusammengefasst.

Energie

Beim Bauen wird das Thema Energie durch Gesetze und Vorgaben auf nationaler und kantonaler Ebene geregelt. Die Vorschriften betreffen zum Beispiel: Isolation von Gebäuden Nutzun…
Beim Bauen wird das Thema Energie durch Gesetze und Vorgaben auf nationaler und kantonaler Ebene geregelt.

Die Vorschriften betreffen zum Beispiel:

  • Isolation von Gebäuden
  • Nutzung von erneuerbaren Energien
  • Energieerzeugung vor Ort

Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob es für Ihr Bauprojekt verbindliche Vorgaben gibt.

Hindernisfreies Bauen

Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei gestaltet werden. Private Gebäude und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Es gibt gesetzli…

Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei gestaltet werden. Private Gebäude und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.

Es gibt gesetzliche Vorschriften und technische Normen für barrierefreies Bauen. Überlegen Sie sich frühzeitig, ob auch Ihr Bauvorhaben davon betroffen ist.

Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich bietet Beratungen bei Baufragen an.

Katasterplan bestellen

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Grundbuch-Auszug bestellen

Für Ihr Baugesuch benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch. Diesen können Sie beim Grundbuchamt bestellen.

Für Ihr Baugesuch benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch. Diesen können Sie beim Grundbuchamt bestellen.

E-Baugesuch

Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen und ohne Papierdokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Baugesuch automat…

Über die Plattform eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen und ohne Papierdokumentation einreichen. Der Bereich Hochbau der Stadt Bülach erhält Ihr Baugesuch automatisch.

Wenn Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen, wird der ganze Prozess der Baubewilligung ebenfalls elektronisch durchgeführt:

  • Eingabe des Baugesuchs
  • Prüfung des Baugesuchs
  • Bewilligung
  • Meldung Baubeginn
  • Abnahme des Bauvorhabens

Alle Informationen zur Plattform eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons.

Seit dem 1. Januar 2025 können Baugesuche in der Stadt Bülach nur noch elektronisch eingereicht werden.

Nachbarschaft

Ihr Bau-Projekt betrifft nicht nur Sie, sondern wirkt sich auch auf Ihre Nachbarschaft aus. Informieren Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn frühzeitig, aktiv und transparent über Ihr Vorh…

Ihr Bau-Projekt betrifft nicht nur Sie, sondern wirkt sich auch auf Ihre Nachbarschaft aus. Informieren Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn frühzeitig, aktiv und transparent über Ihr Vorhaben.

Lärmige Arbeiten während Ruhe-Zeiten

Für den Lärm auf Ihrer Baustelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden.  Ruhezeiten Montag - Freitag 12.00 - 13.00 Uhr | 20…

Für den Lärm auf Ihrer Baustelle sind Sie verantwortlich. Lärmige Bau-Arbeiten dürfen nicht während der Ruhezeit stattfinden. 

Ruhezeiten

Montag - Freitag

12.00 - 13.00 Uhr | 20.00 - 07.00 Uhr

Samstag

12.00 - 13.00 Uhr | ab 18.00 Uhr

Sonntag und allgemeine Feiertage

ganztags

Ausnahmen und Gesuch

Ausnahmen müssen von der Stadtpolizei bewilligt werden. Wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden und die Bewilligung wird entzogen. 

Der Antragsteller muss die Anwohnenden vorher über den zu erwartenden Lärm informieren.

Gesuch um Ausnahme einreichen

Baufreigabe

Die Baubewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bauarbeiten. Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Baubewilligung eine Baufreigabe. Eine Baubewilligung heis…

Die Baubewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bauarbeiten. Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Baubewilligung eine Baufreigabe.

Eine Baubewilligung heisst, dass Ihr Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Baubewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Baubeginn erfüllen müssen. Bei Baubewilligungen gilt zudem eine Rekursfrist von 30 Tagen. Wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Baubeginn bei uns via eBaugesucheZH anmelden und erhalten darauf die Baufreigabe. Erst dann kann es losgehen.

Bauabnahme

Wenn alle Bauarbeiten fertig sind, steht die Bauabnahme an. Die Bauabnahme ist der letzte offizielle Schritt für Ihr Bauvorhaben. Die Bauabnahme geht oft vergessen. Sie ist aber ein w…

Wenn alle Bauarbeiten fertig sind, steht die Bauabnahme an. Die Bauabnahme ist der letzte offizielle Schritt für Ihr Bauvorhaben.

Die Bauabnahme geht oft vergessen. Sie ist aber ein wichtiger Teil des Bau-Bewilligungsverfahrens. Erst mit der Bauabnahme ist Ihr Bauvorhaben wirklich abgeschlossen.

Vereinbaren Sie für die Bauabnahme über Ihren Account auf eBaugesucheZH einen Termin mit uns.

Externe Bau-Unterstützung

Privatpersonen haben meist nicht regelmässig mit Baugesuchen zu tun. Es kann hilfreich sein, wenn man von aussen unterstützt wird. Einen Neu- oder Umbau plant man meist nur wenige Mal…

Privatpersonen haben meist nicht regelmässig mit Baugesuchen zu tun. Es kann hilfreich sein, wenn man von aussen unterstützt wird.

Einen Neu- oder Umbau plant man meist nur wenige Male im Leben. Das Bau-Bewilligungsverfahren ist ein gesetzlich klar geregelter Prozess. Es sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Es kann deshalb sinnvoll sein, sich von Externen unterstützen zu lassen. Besonders bei grossen oder komplexen Bauvorhaben kann die Erfahrung von Fachpersonen bei der Einreichung eines Baugesuchs helfen. Überlegen Sie sich, ob es sich für Ihr Projekt lohnt, externe Unterstützung zu holen.

 
 
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