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Die Baubewilligung ist nicht der Start-Schuss für die Bauarbeiten. Damit Sie mit Bauen beginnen können, brauchen Sie nach der Baubewilligung eine Baufreigabe.

Eine Baubewilligung heisst, dass Ihr Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Mit der Baubewilligung können aber noch Auflagen verbunden sein, die Sie vor Baubeginn erfüllen müssen. Bei Baubewilligungen gilt zudem eine Rekursfrist von 30 Tagen. Wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist und alle Auflagen erfüllt sind, können Sie den Baubeginn bei uns via eBaugesucheZH anmelden und erhalten darauf die Baufreigabe. Erst dann kann es losgehen.