Fristverlängerung
Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.
Wenn Sie mehr Zeit brauchen, müssen Sie ein Gesuch um eine Fristverlängerung stellen. Das Gesuch können Sie über eFristverlängerung stellen. Dafür brauchen Sie Ihre Registernummer und ein Passwort. Beides finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | 044 863 14 20 | steueramt@buelach.ch |