Steuern
Informationen
- Wer wird besteuert? Informationen auf der Website des Kantons Zürich. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Steuerarten, Steuererklärung, Steuern zahlen. Informationen in Einfacher Sprache auf der Website ch.ch. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Stadt Bülach: 110 %
- politische Gemeinde: 92 %
- Sekundarschule: 18 %
- Evangelisch-reformierte Kirche: 10%
- Römisch-katholische Kirche: 11 %
- Christ-katholische Kirche: 14 %
- Kanton Zürich (Staats-Steuer): 99 %
- juristische Personen evang.-ref. Anteil: 5,10 %
- juristische Personen röm.-kath. Anteil: 5.39 %
- juristische Personen Total: 120,49 %
Steuererklärung Privatperson
Jeder Mensch ist eine natürliche Person und darum steuerpflichtig. Mit der Steuererklärung wird ermittelt, wie viel Einkommens- und Vermögenssteuer Sie bezahlen müssen.
Steuererklärung in Papierform
- Sie können Ihre Steuererklärung onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder in Papierform einreichen.
- Schicken Sie Ihre Steuererklärung in Papierform an: Zürcher Gemeinden - Steuererklärung, c/o Scan-Center, Postfach, 8010 Zürich
Fehlerhafte Information für die Einreichung der Steuererklärung 2025
Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 sind verschickt. In der Mitteilung zum Zugangscode für die Online-Steuererklärung 2025 wurde fälschlicherweise noch auf die Offline-Software Private Tax hingewiesen. Diese Möglichkeit wurde auf dieses Jahr leider eingestellt, wie der Kanton Zürich mitteilteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Mit ZHprivateTax können Sie Ihre Steuererklärung direkt im Internetbrowser ausfüllen – sicher, papierlos und ohne Installation einer Software auf Ihrem Computer.
Alles Wichtige zum Wechsel finden Sie unter www.zhprivatetax.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Fristverlängerung
Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.
Wenn Sie mehr Zeit brauchen, müssen Sie ein Gesuch um eine Fristverlängerung stellen. Das Gesuch können Sie über eFristverlängerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. stellen. Dafür brauchen Sie Ihre Registernummer und ein Passwort. Beides finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.
Steuerrechnung
Provisorische Rechnung
Mitte Februar erhalten Sie vom Steueramt Bülach eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
Der mutmassliche Steuerbetrag wird auf Basis der vorherigen Steuererklärung berechnet.
Muss ich die provisorische Rechnung bezahlen?
Ja, bezahlen Sie die provisorische Steuerrechnung bis Ende des laufenden Jahres. Bezahlen Sie in angemessener Höhe, damit Sie nicht in Zahlungsrückstand geraten.
Bezahlen Sie die provisorische Rechnung mit Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen. Ihr Ziel sollte es sein, am Ende des Jahres die provisorische Rechnung bezahlt zu haben.
Das Steueramt berät Sie gerne.
Schlussrechnung
Prozess
- Im neuen Jahr füllen Sie die Steuererklärung für das vorherige Jahr aus.
- Nachdem das Steueramt Ihre Steuererklärung geprüft und definitiv eingeschätzt/veranlagt hat, erhalten Sie eine Schlussrechnung.
- Die Schlussrechnung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen bezahlen.
Zahlung
Von der Schlussrechnung wird der Betrag, den Sie bereits bei der provisorischen Rechnung einbezahlt haben, abgezogen.
Wenn Sie zu wenig bezahlt haben, müssen Sie die Differenz innert 30 Tagen nachzahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlt haben. überweist Ihnen das Steueramt den zu viel bezahlten Betrag auf Ihr Bankkonto. Oder der Betrag wird auf noch ausstehende Steuern gebucht.
Raten-Zahlungen und Stundung
Es besteht kein Anrecht auf Stundung oder Ratenzahlung. Das Steueramt Bülach kann ausnahmsweise 2 bis 6 gleich hohe monatliche Ratenzahlungen gewähren.
EGOV-Box
In der EGOV-Box können Sie folgendes tun:
- ein Gesuch um eine Fristverlängerung stellen
- den Kontoauszug ansehen
- Einzahlungsscheine bestellen oder generieren
- Zahlungsvereinbarungen beantragen
- Ihr Bankkonto für Steuer-Rückzahlungen erfassen
Link zur EGOV-BoxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Grundstückgewinnsteuer
Depositum
Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Handänderung für die Grundstückgewinnsteuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes Depositum gezahlt wird.
Ablauf
- Die verkaufende und die potentielle kaufende Partei einigen sich auf einen Preis für die Immobilie. Sie erstellen einen Verkaufsvertrag.
- Die verkaufende Partei informiert das Steueramt über den geplanten Verkauf. Sie reicht den Entwurf des Verkaufsvertrags ein.
- Das Steueramt berechnet die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer. Das Steueramt schickt innerhalb einer Woche eine provisorische Steuerberechnung.
- Nach der Handänderung wird die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer an die Stadt Bülach gezahlt.
Steuererklärung
Die Steuererklärung für die GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. muss dem Steueramt innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung eingereicht werden.
Fristerstreckung
Wenn Sie die Frist für das Einreichen der Steuererklärung verlängern wollen, rufen Sie das Steueramt Bülach an.
Gesetzliche Grundlage
Steuergesetz (StG), § 216 ff.
Hunde-Verabgabung / Hunde-Steuer
Für die Hundehaltung wird eine Gebühr erhoben. Sie wird jährlich von der Stadtpolizei in Rechnung gestellt.
Gebühr
Jahresgebühr: CHF 170.-
Wenn die Gebühr nicht bis am 31. März entrichtet wird und es sich nicht um einen neuen Hund handelt, fällt ab dem 1. April des laufenden Jahres eine höhere Gebühr an.
Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Anteils der Gebühr. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Gebühr.
Gebühr-Reduktion
Personen, die das nationale Hundehalter-Brevet absolvieren, erhalten im Abschlussjahr eine einmalige Reduktion von 50 Prozent der Gebühr.
Voraussetzungen
- Der Hundetrainer oder die Hundetrainerin hat die Bewilligung des Veterinäramt des Kanton Zürich (VETA) und des Verbands Kynologie Ausbildung Schweiz (VKAS).
- Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist in Bülach wohnhaft.
- Die Gebühr wurde in Bülach bezahlt.
| Name | Online | Download |
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| Name | Beschreibung |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |
| Steueramt | 044 863 14 20 | steueramt@buelach.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kommission für Grundsteuern | 044 863 14 20 | steueramt@buelach.ch |