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Die Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Staatsstrassen leuchten wie folgt:

  • ab der Abenddämmerung bis 01:00 Uhr
  • ab 05:00 Uhr bis zur Morgendämmerung
  • Freitagnacht und Samstagnacht

Wenn Kontrollen durchgeführt werden, leuchten Strassenlampen manchmal auch am Tag. 

 
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