Trinkwasser-Installation / Installations-Kontrolle

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Erstellung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasser-Installationen dürfen nur von ausgewählten Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden. Im Verzeichnis installationsberechtigter Installateure (SVGW)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind diese aufgeführt. 

Eingabe und Bewilligung

Für Erstellung, Änderungen oder Erweiterungen von Trinkwasser-Installationen ist das E-Baugesuch zu verwenden und einzureichen.

Eingaben müssen gemäss den folgenden Richtlinien gemacht werden:

  • W3, W3/E1, W3/E2, W3/E3
  • restliche Regelwerke des SVGW

Für die Leitungs-Dimensionierung und den Druckverlust sind die Planenden und der Installateur oder die Installateurin verantwortlich. 

Um- und Neubauten

Folgende Unterlagen müssen gemäss Art. 39 WVV eingereicht werden: 

  • Installations-Schema im Doppel
  • UG-Plan Einfach
  • Installationsanzeige (LU)
  • Druck-Dispositiv Stadt Bülach
  • Druckverlust-Berechnung

Nach der Bewilligung der Unterlagen können Sie mit der Installation beginnen.

Kontrollen

Das Team Wasser überprüft die Rohmontage und führt die Schlusskontrolle durch. 

Bitte melden Sie die Kontrollen frühzeitig an, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und das Objekt abgeschlossen werden kann. 

Name Download
Hauswasser-Zähler (PDF, 659 kB) Download 0 Hauswasser-Zähler
Druckdispositiv Stadt Bülach (XLS, 57 kB) Download 1 Druckdispositiv Stadt Bülach
Installations-Anzeige nach W3 (LU) nach neuen Richtlinien (PDF, 105 kB) Download 2 Installations-Anzeige nach W3 (LU) nach neuen Richtlinien
Installationsberechtigung Stadt Bülach (PDF, 75 kB) Download 3 Installationsberechtigung Stadt Bülach
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Wasser
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