Parkieren in Bülach

Die Parkierungsverordnung regelt das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund. Wobei die Geltungsbereiche sowie die Gebührenpflicht inkl. Zeitbeschränkungen detailliert im Parkierungsreglement beschrieben sind. 

Grundlagen

  • Verordnung: regelt die Bewirtschaftung öffentlicher Parkierungsflächen sowie das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Grund der Stadt Bülach.
  • Parkierungs- und Parkkartenreglement: definiert die unterschiedlichen Geltungsbereiche «Weisse Zone», «Stadtzentrum» und «Parkierungsanlagen».
    • Tabelle «Geltungsbereiche»: zeigt die verschiedenen Zonen und dessen Gebührenpflicht auf.
    • Tabelle «Parkkarten»: zeigt die verschiedenen Parkkarten (Tages-, Monats-, Jahreskarten), dessen Gültigkeitszonen, Bezugsberechtigungen und Kosten auf.
      Hinweis: Eine Parkkarte verschafft keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
      Per sofort sind Parkkarten "Alter Bahnhof" verfügbar. 

Parkgebühren: Bezahlen und Parkkarten beziehen

Parkkarte beantragen / Parkgebühren bezahlen

Die Bestellung einer Parkkarte und Zahlung erfolgt über das App oder Internetseiten von Parkingpay. Registrieren Sie sich und hinterlegen Sie das Kontrollschild Ihres Fahrzeugs. Der Registrationsprozess ist hier beschrieben: Anleitung pdf 745 KB.
Hinweis: Die Bearbeitung von Parkkartenanträge kann bis zu drei Arbeitstage beanspruchen. 

Bezug der Parkkarten 

Tages-, Monats- oder Jahresparkkarten können nebst Parkingpay auch am Schalter der Stadtpolizei Bülach gegen Bar-/EC-Zahlung bezogen werden.

Parkkarten Parkierungsanlagen

Die Parkkarten auf den Parkierungsanlagen sind kontingentiert. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Parkkarte verfügbar ist.