Stadt-Porträt
Lebendiges Zentrum im Grünen
Bülach verbindet die Vorteile vom Leben auf dem Land und vom Leben in der Stadt.
Bülach zeichnet sich aus durch:
- eine hohe Lebensqualität
- unverfälschte Natur
- gute Verkehrsanbindung
- Nähe zum Flughafen
- breite Angebote für:
- Arbeit
- Bildung
- Freizeit
- Gesundheit
- Wohnen
Bülach hat 24000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt ist Hauptort des Bezirks Bülach.
Altstadt
Die Altstadt von Bülach ist weit mehr als nur eine hervorragende Fotokulisse. Die vielen Fach-Geschäfte und Gastronomie-Betriebe laden zum Flanieren, Einkaufen und Geniessen ein.
Es gibt genügend freie Parkplätze rund um die Altstadt. Am besten entdecken Sie Bülach sowieso zu Fuss: Mitten in der Altstadt steht das Rathaus. Es ist ein imposanter Giebelbau mit einer glanzvollen Riegelfassade. Es ziert die Altstadt seit 1672. Die anderen Gebäude haben auch eine lange Geschichte. Die gut erhaltenen Teile der Stadtmauer lassen erahnen, wie Bülach früher ausgesehen haben muss.
Einkaufen
Das Bülacher Gewerbe ist vielseitig und präsent von Süd bis Nord. Im Süden Bülachs finden Sie sowohl lokales Gewerbe als auch viele bekannte Detailhändler. Detailhandel, Dienstleistungsbetriebe und ein breites Gastronomie-Angebot gibt es im Stadtzentrum. Spannend zu entdecken ist das Gewerbe im Norden Bülachs, in den Arealen Glasi und Guss.
Lokale Produkte
In Bülach werden verschiedene Produkte hergestellt. Unter Wichtige Links sind die Produkte made in Bülach aufgeführt.
Parkieren in Bülach
Parkscheibe und Parkgebühr
Wer ein Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, muss die Parkscheibe einstellen oder eine Parkgebühr bezahlen. Dies gilt auch ausserhalb der Gebührenpflicht-Zeit. Ohne Parkkarte oder Bewilligung darf man auf öffentlichem Grund nur zeitlich begrenzt parkieren. Beachten Sie die Schilder.
Weisse Zonen
- Für alle Parkfelder gilt Parkscheiben-Pflicht. Wenn Sie eine Parkkarte oder Bewilligung haben, müssen Sie keine Parkscheibe einstellen.
- Maximale Parkzeit mit der Parkscheibe: 6 Stunden, ausser an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
- Achten Sie auf die örtlichen Schilder.
Stadtzentrum
Gebührenpflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren. Ausgenommen sind Sonn- und allgemeine Feiertage.
Parkierungsanlagen
- Gebührenpflicht gemäss Schildern und Hinweisen auf den Parkuhren.
- Bei Parkierungsanlagen ausserhalb des Siedlungsgebiets oder ohne Gebührenpflicht gilt die örtliche Signalisation.
Parkkarte für 1 Tag
Jede Person kann für ein Motorfahrzeug eine Parkkarte für einen Tag kaufen. Damit dürfen Sie für einen Tag auf den markierten Parkplätzen parkieren. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Bestellung
- am Schalter der Stadtpolizei Bülach
- Parkingpay (siehe Anleitung)
Preis
Parkkarte für 1 Tag: CHF 8.-
Parkkarte
Parkkarten und Bewilligungen erhalten:
- Anwohnende
- Angestellte
- Gewerbetreibende
- Personen mit Wochenaufenthalt in Bülach
Parkkarten sind nur für Personenwagen gültig. Größere Fahrzeuge wie Wohnmobile dürfen nicht dauerhaft auf öffentlichem Grund parkieren.
Bestellung
Die Parkkarten für die Parkplätze sind begrenzt. Stellen Sie einen kostenlosen Antrag und finden Sie heraus ob noch eine Parkkarte verfügbar ist.
Bestellen Sie die Parkkarte am Schalter der Stadtpolizei Bülach oder via Parkingpay. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Dokumente.
Die Bearbeitung der Bestellung kann bis zu drei Arbeitstagen gehen.
Parkkarte Bülach
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 45.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 495.-
Parkkarte Bülach Plus
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren in der weissen Zone und im Stadtzentrum. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 55.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 605.-
Parkkarte Parkierungsanlagen
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parkieren auf dem bezeichneten Parkplatz. Ausgenommen sind Parkplätze mit einer Zeitbegrenzung von bis zu 2 Stunden und der Parkplatz Dreispitz.
Preis
- Parkkarte für einen Monat: CHF 45.-
- Parkkarte für ein Jahr: CHF 495.-
| Name |
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| Bülach entdecken |
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kommunikation | 044 863 11 70 | kommunikation@buelach.ch |
| Frage |
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Sie dürfen das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Bitte holen Sie die Zustimmung des Stadtpräsidenten oder des Stadtschreibers ein, bevor Sie das Wappen verwenden. So gehen Sie vor: Bitte senden Sie uns ein E-Mail. Geben Sie den Verwendungs-Zweck und ein Anwendungs-Beispiel (Datei oder Link) an. Grundlage: Stadtrats-Beschluss vom 3. Mai 2017Personen dürfen ausserhalb des Bundesrechts das Wappen der Stadt Bülach und ähnliche Zeichen verwenden. Es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen:
Personen, Vereine und andere Institutionen, die das Gemeinde-Wappen verwenden wollen, müssen zuerst um Zustimmung bitten. Dafür müssen sie sich an den Stadtpräsidenten und den Stadtschreiber wenden. WappenschutzgesetzSeit dem 1. Januar 2017 gibt es ein Bundesgesetz zum Schutz von öffentlichen Symbolen. Das Gesetz heisst Wappenschutzgesetz (WschG). Das Gesetz schützt zum Beispiel das Schweizer-Wappen. Es regelt, wer die Wappen, Fahnen oder Bezeichnungen des Staats-Wesens zu welchem Zweck benutzen darf. Das WschG betrifft auch die Gemeinde-Wappen. Das steht in Artikel 8 Absatz 1 des WschG. Die in Artikel 8 Absatz 1 genannten Organisationen können anderen erlauben, ihre Wappen zu benutzen. Diese Regelung steht in Artikel 8 Absatz 5 des WschG. |
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| Bülach in Bildern |