Frühe Sprachbildung für Kinder im Vorschulalter - Genehmigung der Frühen Sprachbildung in Bülach mit jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 300 000.- pro Jahr
- Geschäftsart
- Antrag und Weisung
- Status
- Angenommen
- Datum
- 2. Juli 2025
- Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die dauerhafte Einführung der Frühen Sprachbildung in Bülach wird genehmigt.
- Die für die Frühe Sprachbildung jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 300 000 werden genehmigt.
- Die neue Verordnung für Spielgruppenbesuche wird genehmigt und tritt per 1. August 2026 in Kraft.
- Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.
- Behörden
- Kommission Bildung & Soziales des Stadtparlaments
Rechnungsprüfungskommission des Stadtparlaments
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| Frühe Sprachbildung f. Kinder im Vorschulalter_Genehmigung Frühe Sprachbildung in Bülach_A&W. inkl. Beilagen (PDF, 4.15 MB) | Download | 0 | Frühe Sprachbildung f. Kinder im Vorschulalter_Genehmigung Frühe Sprachbildung in Bülach_A&W. inkl. Beilagen |
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