Interpellation "Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei der Stadtpolizei Bülach"

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Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
18. März 2025
Verfasser/Beteiligte
Berner Dominik (Mitunterzeichner/-in)
Anne-Christine Halter (Vorstösser/in)
Tünde Mihalyi (Mitunterzeichner/in)
Iris Surber (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung

Interpellation von Anne-Christine Halter vom 18. März 2025

"Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei der Stadtpolizei Bülach"

1. Was versteht die Stadtpolizei Bülach unter geschlechtsspezifischer Gewalt?

2. Was versteht die Stadtpolizei Bülach unter häuslicher Gewalt?

3. Welche Konzepte gibt es bei der Stadtpolizei Bülach im Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt?

4. Welche Berührungspunkte hat die Stadtpolizei Bülach mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt? Wie sehen die Zuständigkeiten von Stadtpolizei und Kantonspolizei aus? Wo sind die Zuständigkeiten klar abgegrenzt? Wo finden Zusammenarbeit und Informationsflüsse statt?

5. Welche Daten werden bei der Stadtpolizei Bülach zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfasst?

6. Wie funktioniert das Bedrohungsmanagement (1) bei der Stadtpolizei Bülach in Bezug auf geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt?

7. Wie sieht das Vorgehen bei der Stadtpolizei Bülach aus, wenn sich eine von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt betroffene Person an die Stadtpolizei Bülach wendet?

8. Was wird in der Polizeiausbildung zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gelehrt? Wie viele Stunden werden in der Ausbildung den Themen gewidmet? Ist trauma- und opfersensible Gesprächsführung Teil der Ausbildung?

9. Welche Aus- und Weiterbildungen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurden bei der Stadtpolizei Bülach seit 2018 durchgeführt? Wer unterrichtete die Aus- und Weiterbildungen? Ist die Teilnahme an diesen Weiterbildungen jeweils obligatorisch? Falls nein, von wie vielen Polizist*innen werden sie jeweils belegt? (Wie) könnten sie obligatorisch werden? Wie werden Polizist*innen motiviert, an freiwilligen Weiterbildungen teilzunehmen?

(1) Man weiss heute: Häusliche Gewalt passiert mehrmals. Auch bei Femiziden gibt es häufig eine lange Vorgeschichte. Gleichzeitig befindet man sich im Bedrohungsmanagement im Zwiespalt: Es ist unter Umständen noch nichts strafrechtlich Relevantes passiert, aber man erkennt, dass eine Gefahr besteht, dass die Person gewalttätig werden könnte. Das heisst, es besteht Handlungsbedarf, aber das Strafrecht bietet für diese Aktivitäten keine rechtliche Grundlage. (Strafrechtsprofessorin Nora Markwalder im Tagesanzeiger vom 09.10.2024)

Name
Interpellation Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei der Stadtpolizei Bülach (PDF, 76 kB) Download 0 Interpellation Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei der Stadtpolizei Bülach
Interpellation A.Halter Umgang m. geschlechtsspez&häusl. Gewalt bei der Stadtpol. Bülach_Antwort SR (PDF, 104 kB) Download 1 Interpellation A.Halter Umgang m. geschlechtsspez&häusl. Gewalt bei der Stadtpol. Bülach_Antwort SR