Haupinhalt

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Der Jugendvorstoss ist ein politisches Mittel für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren. 

Voraussetzungen

  • Der Jugendvorstoss muss während einer Versammlung beschlossen werden.
  • Der Jungendvorstoss muss unterschrieben werden von mindestens 28 Jugendlichen. Sie sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und wohnen in Bülach.
  • Während der Versammlung müssen 2 Personen bestimmt werden:
    • 1 Person als Vertretung der Versammlung (erst-unterzeichnende Person)
    • 1 Person als Stell-Vertretung (zweit-unterzeichnende Person)

Einreichen

Der Jugendvorstoss muss dem Parlaments-Präsidium (Allmendstasse 6, 8180 Bülach) schriftlich eingereicht werden. Dazu kann das Formular Jugendvorstoss (siehe Dokumente) verwendet werden. 

Weitere Informationen und Kontakt

  • Weitere Informationen sind im Merkblatt Jugendvorstoss (siehe Dokumente) zu finden. 
  • Wir empfehlen, vor der Einreichung eines Jugendvorstosses mit dem Parlaments-Sekretariat Kontakt aufzunehmen.
 
Name
Merkblatt Jugendvorstoss (PDF, 89.34 kB) Download 0 Merkblatt Jugendvorstoss
Formular Jugendvorstoss (PDF, 82.02 kB) Download 1 Formular Jugendvorstoss
Unterschriften-Liste Jugendvorstoss (PDF, 105.72 kB) Download 2 Unterschriften-Liste Jugendvorstoss