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Familienergänzende Betreuung

In der Stadt Bülach gibt es diverse Kinder-Tagesstätten (KiTa) und Tagesfamilien (TFZU), welche die Familienergänzende Betreuung gewährleisten können. Kinder-Tagesstätten (KiTa)…

In der Stadt Bülach gibt es diverse Kinder-Tagesstätten (KiTa) und Tagesfamilien (TFZU), welche die Familienergänzende Betreuung gewährleisten können.

Kinder-Tagesstätten (KiTa)

Tages-Familien

Tages-Familien betreuen Kinder stundenweise oder den ganzen Tag bei sich zu Hause. Die Betreuungs-Zeiten werden mit den Eltern vereinbart. Tages-Familien bieten auch Betreuung für Schul-Kinder an.

Qualifizierte Tages-Familie finden:

Tages-Familien Zürcher Unterland (TFZU)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Babysitter

Babysitter finden

Kurse für Babysitter

Schweizerisches Rotes KreuzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Subventionen

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. 

weitere Informationen zu den Subventionen

 

Schulergänzende Betreuung

Wir begleiten und betreuen Schulkinder aus Bülach im Rahmen unserer Angebote zur schulergänzenden Betreuung. Dabei unterstützen wir die Kinder gezielt in ihrer individuellen Entwicklung …

Wir begleiten und betreuen Schulkinder aus Bülach im Rahmen unserer Angebote zur schulergänzenden Betreuung. Dabei unterstützen wir die Kinder gezielt in ihrer individuellen Entwicklung und stärken ihre Sozialkompetenz.

Durch klar strukturierte Tagesabläufe schaffen wir ein stabiles und vertrauensvolles Umfeld, das Orientierung und Sicherheit bietet.

Als verlässliche Partner stehen wir Eltern in Erziehungs- und Alltagsfragen beratend zur Seite. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit Lehrpersonen und Fachkräften zusammen, um die Kinder bestmöglich zu fördern und zu begleiten.

Betreuungsmodule

Uhrzeit: 07:00 - 08:15 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x Morgentisch pro Woche: CHF 55.- pro Monat

Uhrzeit: 12:00 - 14:15 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x Mittagstisch pro Woche: CHF 91.- pro Monat

Uhrzeit: 14:15 - 18:00 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x MAXI pro Woche: CHF 130.- pro Monat 

Uhrzeit: 15:15 - 18:00 Uhr

Kosten für den Besuch von 1x MIDI pro Woche: CHF 98.- pro Monat

 

Angebot Standort Kosten
     
Herbstferien Allmend 102.00/ Tag
     
Sportferien Schwerzgrueb 102.00/ Tag
     
Frühlingsferien Lindenhof 102.00/ Tag
     
Sommerferien Hohfuri 102.00/ Tag

 

Rechnungsstellung

Sie erhalten monatlich eine Rechnung. Diese wird auf Grundlage der Kosten für 39 Schulwochen gestellt, aufgeteilt auf 12 Monate. 

Antrag auf Subvention (Rabatt)

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. Weitere Informationen zu den Subventionen Kinderbetreuung. Ohne städtischen Beitrag wird automatisch der Maximaltarif verrechnet. 

Anmeldung

Melden Sie Ihr Kind mit dem Anmeldeformular (siehe Dokumente) für die Betreuung an. Wenn Sie die Anmeldung bis zum 15. Tag eines Monats abgeben, kann Ihr Kind das Betreuungsmodul bereits im nächsten Monat besuchen, sofern freie Plätze verfügbar sind.  

Subventionen Kinderbetreuung

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien…

Der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuung soll allen Kindern in Bülach möglich sein. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. 

Wer erhält Subventionen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn: 

  • Sie erziehungsberechtigt sind, 
  • Sie berufstätig oder in Ausbildung sind und
  • Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.

Als Betreuungs-Einrichtungen gelten: 

  • Kinder-Tagesstätten (KiTa)
  • Tages-Familien
  • Schulergänzende Betreuung (Hort)

Die Höhe des Beitrags berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse der Eltern.

Antrag

Bitte lesen Sie das Merkblatt (siehe Dokumente) aufmerksam durch, bevor Sie einen Antrag stellen.

Füllen Sie mithilfe der digitalen Assistentin den Antrag aus. 

Gesetzliche Grundlage

 
 
 

Meldepflicht und Bewilligung für Tages-Familien und KiTas

Meldepflicht für Tages-Familien Tagesfamilien sind meldepflichtig, wenn sie gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchst…

Meldepflicht für Tages-Familien

Tagesfamilien sind meldepflichtig, wenn sie gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchstens sechs Plätze anbieten.

Folgendes ist somit bei der Meldepflicht zu beachten:

• Meldepflichtig ist, wer für mindestens 1 Kind Betreuung während mehr als 25 Stun den pro Woche gegen Entgelt anbietet.

• Die Meldepflicht gilt auch für Verwandte und Bekannte, die Tageskinder (gegen Ent gelt) betreuen.

• Die Meldepflicht gilt für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.

• Es können höchstens 6 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Auch Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11.30 – 13.30 Uhr) besuchen, werden mitgezählt. (Die eigenen Kinder und Kinder, welche zu Besuch weilen werden nicht mitgezählt.)

• Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen eineinhalb Plätze (neben 1 Kind • unter 18 Monate können max. 4 weitere Kinder gleichzeitig betreut werden).

• Nicht meldepflichtig ist wer Kinder (z.B. als Nanny) bei diesen zu Hause betreut.

 

Melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht (spätestens aber innerhalb von drei Monaten) bei     K&F Fachstelle Kinder & FamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Mindestens einmal im Jahr besucht die Krippenaufsicht/Abklärungsstelle die Tagesfamilie.

 

Bewilligung und Kontrolle von Kinder-Tagesstätten (KiTa)

Die K&F Fachstelle Kinder & FamilienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. klärt im Auftrag der Stadt Bülach die Bewilligungs-Voraussetzungen ab. Sie kontrolliert, ob die Bewilligungs-Bedingungen eingehalten werden.