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Benötigen Sie eine neue Schweizer Identitätskarte (ID)? - Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit

Ausweise für Minderjährige (0 - 17 Jahre)

Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist der begleitende Elternteil nicht im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet, muss das Zustimmungsformular für den Antrag im Original mitgenommen werden.

Ausweise für Entmündigte  

Entmündigte Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Die gesetzliche Vertretung muss den Ausweisantrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Gültigkeitsdauer

  • Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
  • Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): 5 Jahre

Gebühren

  • Identitätskarte Erwachsene CHF 70.-
  • Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): CHF 35.-

Lieferfrist

Die Herstellung der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeits-Tage. Die Identitätskarte wird direkt vom Herstellungsort an die Lieferadresse geschickt, die im Antrag angegeben ist.