Zusatz-Leistungen zur AHV/IV
- Bekommt eine Person eine AHV-Rente oder eine IV-Rente?
- Hat diese Person zu wenig Geld für ihre Lebenshaltungs-Kosten oder Pflege-Kosten?
Die Zusatz-Leistungen zur AHV/IV helfen, dass die Kosten für die Pflege im Alter und bei Invalidität bezahlt werden können. Sie helfen auch, dass die Person die Lebenshaltungs-Kosten bezahlen kann.
Anspruch und Berechnung
Der Bereich Sozialversicherungen prüft, welche Personen Zusatz-Leistungen zur AHV/IV erhalten. Dabei werden folgende Dinge berücksichtigt:
- das Einkommen
- die Ausgaben
- das Vermögen in Form eines Vermögens-Verzehrs
Zusatz-Leistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt.
Antrag
Füllen Sie das Antrags-Formular (siehe Dokumente) aus und reichen Sie es beim Bereich Sozialversicherungen ein.
Gesetzliche Grundlagen
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Antrag für Zusatz-Leistungen zur AHV/IV-Rente (PDF, 1.33 MB) | Download | 0 | Antrag für Zusatz-Leistungen zur AHV/IV-Rente |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialversicherungen | 044 863 15 70 | sozialversicherungen@buelach.ch |
| Name |
|---|
| Finanzielle Hilfe |
| Name | Download |
|---|
| Name | Beschreibung |
|---|