Haupinhalt

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Ärztliche Vorsorge

  • Die schulärztlichen Untersuchen sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
  • Die Ärztinnen und Ärzte untersuchen das Gewicht, die Grösse, den Entwicklungs-Stand, das Seh- und Hörvermögen und den Impf-Status.
  • Damit werden gesundheitliche Einschränkungen oder Risikofaktoren frühzeitig erkannt. Die die nötigen Massnahmen können ergriffen werden.

Vorsorge-Untersuchung vor dem Eintritt in den Kindergarten

  • Eltern erhalten die Unterlagen für die Untersuchung mit dem Anmelde-Formular für den Kindergarten.
  • Die Untersuchung muss vor dem Eintritt in den Kindergarten beim Kinderarzt gemacht werden. 
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Vorsorge-Untersuchung in der 5. Klasse

  • Die Untersuchung lassen Eltern auf privater Basis beim Kinder- oder Hausarzt machen. 
  • Die Primarschule übernimmt die Kosten. Die Eltern erhalten zu Beginn des Schuljahrs einen Gutschein. 

Zahnärztliche Vorsorge

Die Schulgemeinde stellt die zahnärztliche Vorsorge aller Schülerinnen und Schüler sicher. 

Zahnpflege

2 Mal pro Schuljahr besucht eine Schulzahnpflege-Instruktorin die Kindergarten- und Primarschul-Klassen. Die Kinder werden dabei bei der Zahn-Reinigung angeleitet. 

Jährliche Zahnkontrolle

1 Mal pro Schuljahr findet eine zahnärztliche Reihen-Untersuchung statt. 

  • Die Eltern erhalten am Anfang des Schuljahrs Informationen zur Untersuchung.
  • Eine Zahnärztin/ein Zahnarzt kontrolliert alle Schülerinnen und Schüler. 
  • Das Ergebnis der Untersuchung erhalten die Eltern mitgeteilt.
  • Die Eltern entscheiden über das weitere Vorgehen. Für die weitere Behandlung darf die Zahnarzt-Praxis frei gewählt werden.
  • Die jährliche Kontrolle kann auch durch eine private Zahnarzt-Praxis erfolgen. Die Kosten tragen in diesem Fall die Eltern. Die Zahnarzt-Praxis muss die Untersuchung bestätigen. 

Kosten-Beteiligung an zahnärztlichen Behandlungen

Eltern, die eine Prämien-Verbilligung erhalten, können eine Kosten-Beteiligung an zahnärztliche Behandlungen beantragen. 

Die Primarschule Bülach leistet einen Beitrag von 20 Prozent an die beitragsberechtigten Netto-Kosten (nach Abzug der Krankenkassen-Leistungen) zum SUVA-Tarif: 

  • maximal CHF 250.- pro Schuljahr für konservierende Behandlungen
  • maximal CHF 1000.- während der Primarschul-Zeit für kieferorthopädische Behandlungen

Die Primarschule leistet keinen Beitrag wenn:

  • das Kind die jährliche Zahnkontrolle nicht besucht hat
  • die Vergütung CHF 5.- oder weniger beträgt

Unfall-Versicherung

Unfälle von Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit sind durch die Krankenversicherung abgedeckt. Melden Sie Unfälle direkt bei Ihrer Krankenkasse. 

Läuse

Nach den Sommerferien wird eine Reihen-Untersuchung durchgeführt. Die Laus-Fachfrau untersucht alle Schülerinnen und Schüler im Schulhaus. 

Wenn bei einem Kind Läuse entdeckt werden, erhalten alle Eltern mit Kindern in der betroffenen Klasse einen Informations-Brief. 

Znüni und Zvieri

  • Als Znüni und Zvieri sind Früchte, Gemüse oder Brot ideal.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zuckerhaltigen Esswaren mit. 

Kontakt

Primarschulverwaltung