Haupinhalt
Schulgesundheit
Ärztliche Vorsorge
- Die schulärztlichen Untersuchen sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.
- Die Ärztinnen und Ärzte untersuchen das Gewicht, die Grösse, den Entwicklungs-Stand, das Seh- und Hörvermögen und den Impf-Status.
- Damit werden gesundheitliche Einschränkungen oder Risikofaktoren frühzeitig erkannt. Die die nötigen Massnahmen können ergriffen werden.
Vorsorge-Untersuchung vor dem Eintritt in den Kindergarten
- Eltern erhalten die Unterlagen für die Untersuchung mit dem Anmelde-Formular für den Kindergarten.
- Die Untersuchung muss vor dem Eintritt in den Kindergarten beim Kinderarzt gemacht werden.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Vorsorge-Untersuchung in der 5. Klasse
- Die Untersuchung lassen Eltern auf privater Basis beim Kinder- oder Hausarzt machen.
- Die Primarschule übernimmt die Kosten. Die Eltern erhalten zu Beginn des Schuljahrs einen Gutschein.
Zahnärztliche Vorsorge
Die Schulgemeinde stellt die zahnärztliche Vorsorge aller Schülerinnen und Schüler sicher.
Zahnpflege
2 Mal pro Schuljahr besucht eine Schulzahnpflege-Instruktorin die Kindergarten- und Primarschul-Klassen. Die Kinder werden dabei bei der Zahn-Reinigung angeleitet.
Jährliche Zahnkontrolle
1 Mal pro Schuljahr findet eine zahnärztliche Reihen-Untersuchung statt.
- Die Eltern erhalten am Anfang des Schuljahrs Informationen zur Untersuchung.
- Eine Zahnärztin/ein Zahnarzt kontrolliert alle Schülerinnen und Schüler.
- Das Ergebnis der Untersuchung erhalten die Eltern mitgeteilt.
- Die Eltern entscheiden über das weitere Vorgehen. Für die weitere Behandlung darf die Zahnarzt-Praxis frei gewählt werden.
- Die jährliche Kontrolle kann auch durch eine private Zahnarzt-Praxis erfolgen. Die Kosten tragen in diesem Fall die Eltern. Die Zahnarzt-Praxis muss die Untersuchung bestätigen.
Kosten-Beteiligung an zahnärztlichen Behandlungen
Eltern, die eine Prämien-Verbilligung erhalten, können eine Kosten-Beteiligung an zahnärztliche Behandlungen beantragen.
Die Primarschule Bülach leistet einen Beitrag von 20 Prozent an die beitragsberechtigten Netto-Kosten (nach Abzug der Krankenkassen-Leistungen) zum SUVA-Tarif:
- maximal CHF 250.- pro Schuljahr für konservierende Behandlungen
- maximal CHF 1000.- während der Primarschul-Zeit für kieferorthopädische Behandlungen
Die Primarschule leistet keinen Beitrag wenn:
- das Kind die jährliche Zahnkontrolle nicht besucht hat
- die Vergütung CHF 5.- oder weniger beträgt
Unfall-Versicherung
Unfälle von Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit sind durch die Krankenversicherung abgedeckt. Melden Sie Unfälle direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Läuse
Nach den Sommerferien wird eine Reihen-Untersuchung durchgeführt. Die Laus-Fachfrau untersucht alle Schülerinnen und Schüler im Schulhaus.
Wenn bei einem Kind Läuse entdeckt werden, erhalten alle Eltern mit Kindern in der betroffenen Klasse einen Informations-Brief.
Znüni und Zvieri
- Als Znüni und Zvieri sind Früchte, Gemüse oder Brot ideal.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zuckerhaltigen Esswaren mit.
Kontakt
Name | Telefon | Kontakt |
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Primarschulverwaltung | 044 863 13 70 | primarschule@buelach.ch |
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