Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe kaufen möchte, braucht dafür einen Waffenerwerbsschein.
Ausschlusskriterien
Folgende Kriterien verhindern, dass ein Waffenerwerbsschein ausgestellt wird (gemäss Waffengesetz Art. 8 Abs. 2Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.):
- Minderjährigkeit
- umfassende Beistandschaft oder vorsorgebeauftragte Vertretung
- Grund zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
- Handlungen, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekunden im Strafregisterauszug
- wiederholt begangene Verbrechen oder Vergehen im Strafregisterauszug
Gesuch
Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen.
Beilagen
Kopie eines Ausweises:
- Schweizer Staatsangehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
Bei Wohnsitz im Ausland oder für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz:
Amtliche Bestätigung des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, dass Sie dort zum Erwerb der Waffen oder der wesentlichen Waffenbestandteile berechtigt sind.
Preis
- Waffenerwerbsschein (Waffen und wesentliche Waffenbestandteile): CHF 50.-
- Waffenerwerbsschein (nur wesentliche Waffenbestandteile): CHF 20.-
- Waffenerwerbsschein (Verlängerung): CHF 20.-
Weitere Informationen
Der Waffenerwerbsschein ist 6 Monate gültig. Er kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten 3 Waffen gekauft werden. Die Waffen müssen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.
| Name | Download | ||
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| Borschüre: Waffen in Kürze (PDF, 1.22 MB) | Download | 0 | Borschüre: Waffen in Kürze |
| Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins (PDF, 144 kB) | Download | 1 | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |
| Name | Beschreibung |
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