Anlass oder Veranstaltung planen
Veranstaltungs-Bewilligung
Veranstaltungen oder Anlässe müssen durch die Stadtpolizei bewilligt werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Polizei-Sekretariat Kontakt auf.
Wann braucht es eine Bewilligung?
Sie benötigen zum Beispiel eine Bewilligung für:
- Verstärker-/ Lautsprecher-Anlagen im Freien
- Fahrnis-Bauten (Zelte, Bühnen, Schaustell-Geschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
- die Abgabe von Speisen und Getränken (Gastwirtschafts-Patent)
- die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schau-Stellungen
- das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbe-Einrichtungen (Stand-Aktion)
- das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
- das Verteilen von kommerziellen Flug-Blättern, Programmen, Reklamen etc.
- das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
- das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassen-Musik)
- Strassen- und Parkplatz-Sperrungen
Diese Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen (siehe Dokumente).
Gesuch
Das Gesuch ist vollständig bei der Stadtpolizei einzureichen. Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr erhoben.
Gesuch für eine Veranstaltung einreichen
Gesuch für eine politische Veranstaltung einreichen
Gesuch für Stand-Aktionen, Werbe-Aktionen, Film- und Foto-Aufnahmen einreichen
Gebühren
Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach.
Express-Gebühren
- Veranstaltungen bis 100 Personen, weniger als 3 Werktage vor dem Anlass: CHF 60.-
- Veranstaltungen bis 300 Personen, weniger als 5 Werktage vor dem Anlass: CHF 80.-
- Veranstaltungen über 300 Personen, weniger als 4 Wochen vor dem Anlass: CHF 100.-
Klein- und Mittelverkaufs-Patente
Wer alkoholhaltige Getränken verkaufen möchte, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Es berechtigt zum Verkauf von Getränken mit Alkohol-Gehalt im Detailhandel an den Endverbraucher. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.
Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebs
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor Betriebsaufnahme bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz).
Gesuch um Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebs einreichen
Beilagen
- Handlungsfähigkeitszeugnis, erhältlich bei der Wohnsitz-Gemeinde
- Kopie eines Ausweises
- Schweizer Staatsangehörige: ID oder Pass
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
Bei Übernahme eines Klein- und Mittelverkaufs-Betriebs:
- Patentrückzugs-Formular der vorherigen verantwortlichen Person
Deklaration Umsatz an gebrannten Wassern
Es muss deklariert werden, wie viele Liter pro Jahr voraussichtlich verkauft werden. Wenn die deklarierte Menge bedeutend überschritten wird, muss dies der Stadtpolizei Bülach gemeldet werden.
Lebensmittel-Betriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, müssen Sie dies beim Kantonalen Labor Zürich melden.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebs
Für vorübergehend bestehende Betriebe, die nicht länger als einen Monat dauern, können befristete Patente erteilt werden.
Gesuch
Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen (§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz). Für zu spät eingereichte Gesuche wird eine Express-Gebühr von 60 Franken erhoben.
Gesuch um befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebs einreichen
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars bei der Stadtpolizei Bülach gültig. Die Person, auf die das Patent lautete, ist ab dem Datum, das im Formular aufgeführt wurde, nicht mehr verantwortlich für die ordentliche Betriebsführung gemäss Gastgewerbe-Gesetz.
Verzicht auf das Klein- und Mittelverkaufs-Patent melden
Lebensmittel-Betriebe
Die Patent-Aufhebung ist dem Kantonalen Labor Zürich zu melden.
Weiterführung des Betriebs
Der Klein- und Mittelverkaufs-Betrieb kann erst weitergeführt werden, wenn folgende Schritte durchgeführt wurden:
- Neue Patentbeurteilung
- Ausstellung eines neuen Klein- und Mittelverkaufs-Patents
Nutzung öffentlicher Grund
Das Nutzen des öffentlichen Grundes für private, gewerbliche oder bauliche Zwecke muss von der Stadtpolizei bewilligt werden.
Beispiele:
- Stellen einer Mulde oder eines Krans
- Absperren einer Fläche, eines Parkplatzes oder einer Strasse
Gesuch
Gesetzliche Grundlage
Unterstützungs-Angebote Kultur
Veranstaltungen und Projekte
Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten kulturelle Veranstaltungen und Projekte durch:
- Beratung und Koordination
- Infrastruktur-Leistungen
- einmalige finanzielle Beiträge
- Defizit-Garantien
Gesuch um finanzielle Unterstützung
Gesuche sind bis spätestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.
Füllen Sie das entsprechende Online-Formular (siehe Online-Dienste) aus. Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch.
Unterstützung von Vereinen
Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kulturelle Vereinigungen im öffentlichen Interesse mit Beiträgen.
Gesuch um finanzielle Unterstützung
Füllen Sie das Online-Formular Gesuch Vereins-Unterstützung Kultur (siehe Online-Dienste) aus. Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch.
Unterstützungs-Angebote Sport
Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten Sport-Veranstaltungen, Vereine und Projekte durch
- Beratung und Koordination
- Infrastruktur-Leistungen
- finanzielle Beiträge
Unterstützung beantragen
Bitte füllen Sie das entsprechende Online-Formular (siehe Online-Dienste) aus.
Gesuche sind spätestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.
Plakatwerbung
Für das Bewerben von Anlässen gibt es verschiedene Plakat-Ständer.
Kulturständer
Kultur-Institutionen und -Veranstaltende können 13 Kulturständer auf dem Stadtgebiet nutzen, um kulturelle Veranstaltungen bekannt zu machen.
Weitere Informationen:
- Aushang für 2 Wochen: Der Aushang erfolgt frühestens am Donnerstag der folgenden Woche für 2 Wochen.
- Abgabe der Plakate: Geben Sie jeweils bis am Montagabend beim Sekretariat der Stadthalle (Allmendstrasse 8) 17 A4 Plakate ab.
- Preis: Das Angebot ist kostenlos.
Mobile Zusatzständer
Es gibt 5 mobile Zusatzständer für das Bewerben von Veranstaltungen.
Weitere Informationen:
- Mieten: Die mobilen Plakatständer können via Online-Formular gemietet werden.
- Mietdauer: Die maximale Mietdauer ist auf 2 Wochen begrenzt.
- Preis: Die Miete kostet 15 Franken pro Plakat und Woche. Zusätzlich wird eine Schreibgebühr von 30 Franken verrechnet. Für den Transport, Auf- und Abbau werden 145 Franken pro Stunde berechnet.
- Abgabe der Plakate: Abgabe der Plakate: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang an die Stadthalle Bülach gesandt oder vorbeigebracht werden.
Ortseingang-Ständer
Diese Plakatständer sind entlang der Strassen aufgestellt und fest installiert. Sie befinden sich in der Nähe von Ortseingängen. Sie stehen primär für das Bewerben von öffentlichen Veranstaltungen oder Aktionen zur Verfügung. Entsprechend werden die Ortseingang-Ständer gemäss dieser Prioritätenliste vermietet:
- Städtische Veranstaltungen
- bfu-Aktionen (Beratungsstelle für Unfallverhütung)
- Kommerzielle Anlässe in Bülach mit hohem Stellenwert
- Weitere Veranstaltungen gemäss Zulassungsprioritäten für Vereinsständer
Weitere Informationen:
- Miete: Die Ortseingang-Ständer können über das Sekretariat der Stadthalle gemietet werden.
- Miet-Dauer: Die maximale Mietdauer beträgt zwei Wochen.
- Preis: Die Miete kostet 15 Franken pro Plakat und Woche. Es wird eine Schreibgebühr von 30 Franken zusätzlich verrechnet.
- Abgabe der Plakate: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang direkt an die Plakatgesellschaft gesandt oder vorbeigebracht werden. Eine spezielle Bestätigung ist erforderlich.
Vereinsständer
Es gibt 3 Plakatständer für das Bewerben von kulturellen Veranstaltungen.
Weitere Informationen:
- Miete: Die mobilen Plakatständer können via Online-Formular gemietet werden.
- Miet-Dauer: Die maximale Mietdauer beträgt 2 Wochen.
- Preis: Bülacher Vereine (IGBV-Liste) können die Vereinsständer kostenlos nutzen.
- Abgabe: Die Plakate müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang bei der Plakatgesellschaft eingereicht werden. Eine spezielle Bestätigung ist erforderlich.
Bandenwerbung
Die Stadt Bülach offeriert Bandenwerbung an 3 Standorten.
Weitere Informationen:
- Miete: Stellen Sie via Online-Formular einen Antrag. Für jeden Antrag wird eine schriftliche Genehmigung erteilt.
- Mietdauer: Die maximale Mietdauer beträgt 2 Wochen.
- Preis: Die Kosten für eine Bande pro Woche betragen 15 Franken. Dazu kommt eine einmalige Schreibgebühr von 30 Franken. Für Bülacher Vereine (IGBV-Liste) ist die Bandenwerbung kostenlos.
- Aushang: Sie können die Bande dann direkt aufhängen.
- Grösse der Bande: Die Bande darf nicht größer als 3 m² sein.
Grundlagen
| Name |
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| Name | Beschreibung |
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| Frage |
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Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten kulturelle Veranstaltungen und Projekte. |
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Die Stadt Bülach unterstützt im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten Sport-Veranstaltungen, Vereine und Projekte. |
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Die Stadtpolizei ist für das Ausstellen von Veranstaltungs-Bewilligungen zuständig. |
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Signalisations-Material kann kostenlos beim Werkbetrieb bezogen werden. Bitte melden Sie sich vorgängig beim Werkbetrieb. |
Werbemöglichkeiten bei der Stadt BülachWerbung über Medien |