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Wer eine Waffe kaufen möchte, braucht dafür einen Waffenerwerbsschein.

Ausschlusskriterien

Folgende Kriterien verhindern, dass ein Waffenerwerbsschein ausgestellt wird (gemäss Waffengesetz Art. 8 Abs. 2Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.): 

  • Minderjährigkeit
  • umfassende Beistandschaft oder vorsorgebeauftragte Vertretung
  • Grund zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
  • Handlungen, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekunden im Strafregisterauszug
  • wiederholt begangene Verbrechen oder Vergehen im Strafregisterauszug

Gesuch

Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig bei der Stadtpolizei Bülach einzureichen. 

Beilagen

Kopie eines Ausweises:

  • Schweizer Staatsangehörige: ID oder Pass
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Bei Wohnsitz im Ausland oder für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz:

Amtliche Bestätigung des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, dass Sie dort zum Erwerb der Waffen oder der wesentlichen Waffenbestandteile berechtigt sind.

Preis

  • Waffenerwerbsschein (Waffen und wesentliche Waffenbestandteile): CHF 50.-
  • Waffenerwerbsschein (nur wesentliche Waffenbestandteile): CHF 20.-
  • Waffenerwerbsschein (Verlängerung): CHF 20.-

Weitere Informationen

Der Waffenerwerbsschein ist 6 Monate gültig. Er kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten 3 Waffen gekauft werden. Die Waffen müssen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.

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Borschüre: Waffen in Kürze (PDF, 1.22 MB) Download 0 Borschüre: Waffen in Kürze
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins (PDF, 144 kB) Download 1 Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins
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