Auskunftsbegehren im Rahmen des Informations- und Datenschutzgesetzes
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Anlauf- & Bearbeitungsstelle Datenschutz | 044 863 11 20 | datenschutz@buelach.ch |
| Name |
|---|
| Datenschutz |
Bemerkung
Jede Person hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Informationen, die bei Behörden und Verwaltung vorhanden sind. Dies ist gemäss dem kantonal geltenden Öffentlichkeitsprinzip. Ausnahmen sind nur möglich, wenn:
- rechtliche Bestimmungen es erlauben.
- ein überwiegendes privates Interesse besteht.
- ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Auskunftsbegehren einreichen
Grundsätzlich können Auskunftsbegehren eingereicht werden bei:
- allen sachlich zuständigen Behörden.
- allen sachlich zuständigen Verwaltungseinheiten.
Auskunftsbegehren, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, nimmt die Anlauf- und Bearbeitungsstelle Datenschutz entgegen. Auskunftsbegehren werden formlos entgegengenommen und erledigt, sofern dies rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass Auskunftsbegehren insbesondere auch elektronisch gestellt werden können. Gerne können Sie dafür dieses Formular brauchen.
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto zwingend erforderlich, damit Ihnen eine allfällige Bewilligung, Antwort o.Ä. sofort elektronisch ausgestellt werden kann.