Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Schweizer Identitätskarte (ID)? - Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit
- abgelaufene oder gültige Identitätskarte zum Entwerten
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), nicht älter als 1 Jahr (das Foto kann auch optional im Stadtbüro vor Ort kostenlos erstellt werden)
- Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), nicht älter als 1 Jahr (das Foto kann auch optional im Stadtbüro vor Ort kostenlos erstellt werden)
Ausweise für Minderjährige (0 - 17 Jahre)
Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist der begleitende Elternteil nicht im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet, muss das ZustimmungsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für den Antrag im Original mitgenommen werden.
Ausweise für Entmündigte
Entmündigte Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Die gesetzliche Vertretung muss den Ausweisantrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Gültigkeitsdauer
- Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): 5 Jahre
Gebühren
- Identitätskarte Erwachsene CHF 70.-
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): CHF 35.-
Lieferfrist
Die Herstellung der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeitstage. Die Identitätskarte wird direkt vom Herstellungsort an die Lieferadresse geschickt, die im Antrag angegeben ist.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |
| Name | Beschreibung |
|---|