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Verlängerung 

Sie erhalten ca. einen Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C ein Gesuch für die Verlängerung zugestellt. Die Formulare verschickt das Staatssekretariat für Migration (SEM) per Post.  

Bitte erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.  

EU/EFTA-Staatsangehörige 

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:  

  • Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis 
  • Ausländerausweis 
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch 

Sie müssen zur Erfassung des Gesichtsbild und der Unterschrift persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.  

Drittstaats-Angehörige 

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:  

  • Reisepass 
  • Ausländerausweis 
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch 

Die Ausländerausweise von Drittstaats-Angehörigen sind biometrisch.

Sie müssen zur Erfassung der biometrischen Daten persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.  

Verlust

Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren oder wurde er gestohlen? Melden Sie den Verlust einer schweizerischen Polizeistelle. Sie erhalten eine Verlustanzeige. 

Danach kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei.  

EU/EFTA-Staatsangehörige 

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:  

  • Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis 
  • Verlustanzeige

Drittstaats-Angehörige 

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:  

  • Reisepass
  • Verlustanzeige

Gebühren 

Gebühren gemäss der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011