Aufenthaltsbewilligung & Ausländerausweise
Ausländerausweise
Verlängerung
Sie erhalten ca. einen Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C ein Gesuch für die Verlängerung zugestellt. Die Formulare verschickt das Staatssekretariat für Migration (SEM) per Post.
Bitte erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch
Sie müssen zur Erfassung des Gesichtsbild und der Unterschrift persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.
Drittstaats-Angehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch
Die Ausländerausweise von Drittstaats-Angehörigen sind biometrisch.
Sie müssen zur Erfassung der biometrischen Daten persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.
Verlust
Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren oder wurde er gestohlen? Melden Sie den Verlust einer schweizerischen Polizeistelle. Sie erhalten eine Verlustanzeige.
Danach kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Verlustanzeige
Drittstaats-Angehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Verlustanzeige
Gebühren
Gebühren gemäss der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Ausweisverlust
Verlust Pass, ID oder Ausländerausweis
Melden Sie den Verlust folgender Ausweise persönlich auf einem Polizeiposten:
- Pass
- ID
- Ausländerausweis
Sie erhalten eine Verlustanzeige. Mit dieser können Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
Ausweis (Pass, ID, Führerausweis)
Wenn Sie keinen anderen Ausweis haben, melden Sie sich bitte telefonisch vorgängig bei der Stadtpolizei Bülach.
Gut zu wissen
Die Verlustanzeige ist 3 Monate lang gültig. Sie gilt nicht als Ausweis.
Verlorene Ausweise werden ungültig, sobald der Verlust gemeldet wurde. Sie dürfen nicht mehr benutzt werden.
Wenn ein verlorener Ausweis wieder gefunden wird, muss er bei der Behörde, die ihn ausgestellt hat, abgegeben werden.
Verlust Führer- oder Fahrzeugausweis
Melden Sie den Verlust direkt beim Strassenverkehrsamt.
Verpflichtungs-Erklärung
Möchten Sie Sie jemanden aus einem visumspflichtigen Land einladen? Bitte beachten Sie bitte die Hinweise des Staatssekretariat für Migration (SEM).
Die Verpflichtungs-Erklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Weitere Informationen sowie das genaue Vorgehen finden Sie im Merkblatt zur Verpflichtungs-Erklärung.
Visum
Wenden Sie sich bitte an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM regelt unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen darf.
| Name | Beschreibung |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |