Rekurs gegen Bauvorhaben
Wer gegen ein Bauvorhaben rekurrieren will, muss während der Publikationsfrist ein Zustellungsbegehren stellen.
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids beinhaltet eine Rechtsmittelbelehrung. Sie enthält Informationen dazu, wo Sie Rekurs einreichen können und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |