Wann braucht es eine Baubewilligung?
Je nach Art, Lage und Umfang eines Bau-Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Die Gemeinde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.
Informationen zur Notwendigkeit einer Baubewilligung finden sie unter FAQs.
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau | 044 863 14 60 | bau@buelach.ch |
| Name |
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| Baubewilligung |
| Frage |
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung braucht:
ÜberblickWenn Sie etwas neu bauen oder an einer Anlage etwas verändern, benötigen Sie grundsätzlich immer eine Baubewilligung. Jedoch braucht es nicht für alle Bauvorhaben das vollständige ordentliche Verfahren.
Weitere InformationenDie Website des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert über folgendes:
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Hier ist festgehalten, ob es für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung braucht:
ÜberblickNicht bewilligungspflichtig sind:
Bei Kleinbauten ist massgeblich, ob sie baurechtlich als «Gebäude» zu werten sind. |
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Hier ist festgehalten, ob eine Kleinbaute baurechtlich ein Gebäude ist:
Keine Baubewilligung nötigWenn eine Kleinstbaute (z. B. Gartenhaus oder Schopf) die folgenden Masse nicht überschreitet, ist in Bauzonen grundsätzlich keine baurechtliche Bewilligung erforderlich:
Wenn kleine Gartenhäuser, Schöpfe, Spielgeräte und ähnliche Bauten grösser sind, als die festgelegten Masse, kann der Bau unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht befreit werden. Voraussetzungen zur Befreiung der Bewilligungspflicht (gemäss § 1 lit. a. BVV):
Das ordentliche baurechtliche Bewilligungsverfahren wird angewendet, wenn:
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Wer keine Baubewilligungs-Pflicht hat, muss trotzdem die Vorschriften des materiellen Rechts einhalten. Dazu gehören:
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