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Im Meldeverfahren müssen Bauvorhaben der zuständigen Baubehörde vor dem Start des Bauprojekts lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Meldeverfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).

Alle Informationen zum MeldeverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.