Verkehrsgarten
Der Verkehrsgarten befindet sich beim Forst-Werkhof an der Solistrasse 63. Im Verkehrsgarten kann man das Fahren von Velo, Trottinett, Skateboard und ähnlichem üben. Der Verkehrsgarten ist dem Strassenverkehr nachempfunden und mit verschiedenen Strassenschildern und Verkehrssituationen ausgestattet.
Nutzungsregeln
Der Verkehrsgarten ist das ganze Jahr zugänglich. Bei der Nutzung der Anlage gelten folgende Regeln:
- Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Tragen eines Velohelms wird empfohlen.
- Bei Unfällen lehnt die Stadt Bülach jegliche Haftung ab.
- Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
- Kinder unter 10 Jahren sollten die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und beaufsichtigt werden.
- Es dürfen nur die freigegebenen Verkehrsflächen benützt werden.
- Die Fahrregeln müssen eingehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Forst- und Werkbetriebe der Stadt Bülach sowie der Polizei zwecks Unterhalt.
- Personen, die gegen diese Benützungsregeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.
Hinweise
- Es gibt keine Parkplätze.
- Es können keine Velos ausgeliehen werden.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 044 863 13 00 | stadtpolizei@buelach.ch |