Anpassung Marktreglement (neu Marktverordnung)
- Geschäftsart
- Antrag und Weisung
- Status
- In Bearbeitung
- Datum
- 19. August 2026
- Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die vorliegende, neue Marktverordnung wird genehmigt. Der Stadtrat wird mit der Inkraftsetzung beauftragt.
Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.
- Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen zur Marktverordnung (neu Marktreglement) werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat wird beauftragt, über deren Genehmigung zu beschliessen.
- Die vorliegende, neue Marktverordnung wird genehmigt. Der Stadtrat wird mit der Inkraftsetzung beauftragt.
| Name | ||||
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| A&W_Marktreglement_ink. Beilagen (PDF, 8.24 MB) | Download | 0 | A&W_Marktreglement_ink. Beilagen |