Sozialhilfe - Bestätigung Bezug/Nichtbezug

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• Eine Bestätigung der Sozialhilfe bescheinigt, ob eine Person Leistungen der Sozialhilfe der Stadt Bülach bezogen hat oder nicht.

• Bei verheirateten Personen wird automatisch der Ehepartner/in in die Bestätigung der Sozialhilfe einfliessen

• Bei verheirateten Personen werden die gemeinsamen Kinder automatisch in die Bestätigung der Sozialhilfe einfliessen

• Die Stadt Bülach bestätigt einen allfälligen Bezug der Sozialhilfe während der Wohndauer in Bülach

Preis

CHF 31.20

inkl. Postzustellung

Bemerkung

  • Sie fordern eine Bestätigung Bezug/Nichtbezug Sozialhilfe online an
  • Ihre Anfrage wird von uns bearbeitet
  • Sie erhalten das Dokument zwischen 1 – 3 Werktagen per Post (ab Eingang Ihrer Anfrage)

Unterlagen

Kopie des Ausweises / ID / Kopie des Passes

Verfahren

Nachdem Ihre Anfrage online bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die Bestätigung Bezug/Nichtbezug Sozialhilfe innert 1 – 3 Werktagen postalisch zustellen

Online-Formular