Auskunfts-Begehren im Rahmen des Informations- und Datenschutzgesetzes
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Anlauf- & Bearbeitungsstelle Datenschutz | 044 863 11 20 | datenschutz@buelach.ch |
| Name |
|---|
| Datenschutz |
Bemerkung
Jede Person hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Informationen, die bei Behörden und Verwaltung vorhanden sind. Dies ist gemäss dem kantonal geltenden Öffentlichkeitsprinzip. Ausnahmen sind nur möglich, wenn:
- rechtliche Bestimmungen es erlauben.
- ein überwiegendes privates Interesse besteht.
- ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Auskunfts-Begehren einreichen
Grundsätzlich können Auskunfts-Begehren eingereicht werden bei:
- allen sachlich zuständigen Behörden.
- allen sachlich zuständigen Verwaltungseinheiten.
Auskunfts-Begehren, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, nimmt die Anlauf- und Bearbeitungsstelle Datenschutz entgegen. Auskunfts-Begehren werden formlos entgegengenommen und erledigt, sofern dies rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass Auskunfts-Begehren insbesondere auch elektronisch gestellt werden können. Gerne können Sie dafür dieses Formular brauchen.
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto zwingend erforderlich, damit Ihnen eine allfällige Bewilligung, Antwort o.Ä. sofort elektronisch ausgestellt werden kann.