Auskunfts-Begehren im Rahmen des Informations- und Datenschutzgesetzes

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Auskunfts-Begehren für Informationen, welche bei der Stadtverwaltung Bülach vorhanden sind, stellen.

Bemerkung

Jede Person hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Informationen, die bei Behörden und Verwaltung vorhanden sind. Dies ist gemäss dem kantonal geltenden Öffentlichkeitsprinzip. Ausnahmen sind nur möglich, wenn:

  • rechtliche Bestimmungen es erlauben.
  • ein überwiegendes privates Interesse besteht.
  • ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Auskunfts-Begehren einreichen

Grundsätzlich können Auskunfts-Begehren eingereicht werden bei:

  • allen sachlich zuständigen Behörden.
  • allen sachlich zuständigen Verwaltungseinheiten.

Auskunfts-Begehren, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, nimmt die Anlauf- und Bearbeitungsstelle Datenschutz entgegen. Auskunfts-Begehren werden formlos entgegengenommen und erledigt, sofern dies rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass Auskunfts-Begehren  insbesondere auch elektronisch gestellt werden können. Gerne können Sie dafür dieses Formular brauchen.

Online-Formular