Teilweise Aufhebung des Feuerverbots in Bülach
Die Waldbrandgefahr ist weiterhin gross. Daher ist beim Feuern weiterhin besondere Vorsicht geboten. Konkret gelten folgende Auflagen:
- Feuer dürfen nur an geeigneten, sicheren Orten entfacht werden. Sie müssen unter Kontrolle sein und jederzeit beobachtet werden.
- Es ist sicherzustellen, dass kein Funkenflug entsteht und sich in der näheren Umgebung keine leicht brennbaren Materialien befinden (trockenes Gras, Laub, Holzstapel etc.).
- Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt sein. Sie müssen anschliessend vollständig gelöscht werden (Wasser, Erde, keine Glutreste).
- Bei starkem Wind, sehr tiefer relativer Luftfeuchtigkeit oder anderen ungünstigen Bedingungen ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
Das kantonale Feuerverbot gilt weiterhin
Das kantonale Feuerverbot (generelles Feuerverbot im Wald und bis 50 m von Wald entfernt sowie Verbot von Feuerwerk und grösseren Feuer im Wald und bis zu 200 m vom Wald entfernt) gilt weiterhin. Ebenso ist Feuern in Grünzonen, die an den Wald grenzen oder wo trockenes Gras/Gebüsch dominiert und Funkenflug leicht möglich ist, verboten. Zudem gilt weiterhin ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet.
Sollte sich die Wetterlage wieder verschärfen, kann das Feuerverbot in Siedlungsgebieten kurzfristig wieder angepasst werden.
Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
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