Folgen nach dem Unwetter - Asbest-Risiko bei Aufräumarbeiten

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31. August 2026
Von den Unwetterschäden sind vielerorts asbesthaltige Materialien betroffen. Dach- und Fassadenplatten, Isolationsmaterial, Pflanzengefässe oder Fensterkitt können Asbest enthalten, das bei Beschädigungen frei wird. Bei den Aufräumarbeiten ist in diesen Fällen Vorsicht geboten. Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen führen. Asbesthaltiges Material muss fachgerecht entsorgt werden.

Das Unwetter vom vergangenen Freitag hat zahlreiche Gebäude beschädigt. Wenn ältere Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wurde, können auch asbesthaltige Materialien beschädigt worden sein. Beispiele sind Fassaden- und Dachplatten aus Asbestzement, Press- und Leichtbauplatten zur Gebäudeisolation, Pflanzengefässe und Blumenkisten aus Asbestzement oder asbesthaltiger Fensterkitt.

Im unbeschädigten Zustand sind asbesthaltige Materialien und Bauteile unbedenklich. Eine Gesundheitsgefährdung besteht, wenn die Materialien zerbrochen sind.

Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen führen. Das Einatmen von Asbeststaub ist unbedingt zu vermeiden. Auch bei kleineren Arbeiten mit beschädigtem, asbesthaltigem Material sind Schutzmassnahmen zu treffen. Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind fachgerecht zu entsorgen.

Empfohlene Verhaltensregeln für Betroffene und Helferinnen und Helfer

  • Baujahr prüfen: Bei allen Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss grundsätzlich mit Asbest gerechnet werden.
  • Staubbildung vermeiden: Betroffene Materialien vor dem Bewegen konsequent feucht halten. Schutt niemals trockenwischen oder mit dem Besen aufkehren.
  • Schutzausrüstung tragen: Bei allen Arbeiten in Innenräumen ist mindestens eine Atemschutzmaske vom Typ FFP3 sowie ein Einweg-Schutzanzug zu tragen.
  • Im Zweifelsfall Arbeiten stoppen: Bei unklaren Materialien oder stark beschädigten Faserzementdächern sollte unverzüglich eine Fachperson beigezogen werden.
  • Richtig entsorgen: Asbesthaltiger Abfall darf nicht im normalen Bauschutt landen. Er muss gemäss der Abfallverordnung (VVEAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) getrennt, staubdicht verpackt und auf dafür zugelassenen Deponien entsorgt werden.

Weitere Beispiele für asbesthaltige Materialien und Informationen zur sicheren und fachgerechten Entsorgung sowie zu Schutzmassnahmen und zu Fachstellen sind auf folgenden Websites zu finden:

www.suva.ch/asbestExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Asbesthaltige Bauabfälle Schneider UmweltserviceExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Asbest und Eternit entsorgen in Zürich, Luzern, Zug - SchneiderExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
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