Kein 1. August-Feuer und kein Feuerwerk am 1. August: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien auf dem Stadtgebiet Bülach
Sicherheit hat oberste Priorität
Die Entscheidung für ein Feuer- und Feuerwerkverbot wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Im Zentrum steht dabei der Brandschutz. Die aktuell hohen Temperaturen und die teils trockene Vegetation lassen 1. August-Feuer und Feuerwerk nicht zu.
Folgendes gilt bis auf Widerruf und auch für den 1. August 2026
- Keine Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien, unabhängig vom Abstand zum Wald
- Kein Abrennen von Feuerwerk jeglicher Art
- Kein Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten
Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Funktionierende Löschvorrichtungen sind bereit zu stellen. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gas- oder Elektrogrills verzichtet werden.
Öffentliche 1. August-Feier im Stadtpark Lindenhof ohne Feuer
Die Stadt Bülach lädt am 1. August 2026 zur Bundesfeier ein. Aufgrund des Feuer- und Feuerwerkverbots gibt es auch an der öffentlichen 1. August-Feier im Stadtpark Lindenhof kein 1. August-Feuer.
Mehr zur 1. August-Feier auf www.buelach.ch/bundesfeier.
Fabienne Wagner
Stadtschreiber-Stv. a. i.
Tel. 044 863 11 20
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