Kein 1. August-Feuer und kein Feuerwerk am 1. August: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien auf dem Stadtgebiet Bülach

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28. Juli 2026
Die Stadt Bülach weist darauf hin, dass für die Stadt Bülach ein Feuer- und Feuerwerksverbot besteht. Das Verbot gilt auch für den 1. August und bis auf Widerruf. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, sich an das Feuer- und Feuerwerksverbot zu halten.

Sicherheit hat oberste Priorität


Die Entscheidung für ein Feuer- und Feuerwerkverbot wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Im Zentrum steht dabei der Brandschutz. Die aktuell hohen Temperaturen und die teils trockene Vegetation lassen 1. August-Feuer und Feuerwerk nicht zu.


Folgendes gilt bis auf Widerruf und auch für den 1. August 2026


- Keine Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien, unabhängig vom Abstand zum Wald
- Kein Abrennen von Feuerwerk jeglicher Art
- Kein Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten


Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Funktionierende Löschvorrichtungen sind bereit zu stellen. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gas- oder Elektrogrills verzichtet werden.

 

Öffentliche 1. August-Feier im Stadtpark Lindenhof ohne Feuer


Die Stadt Bülach lädt am 1. August 2026 zur Bundesfeier ein. Aufgrund des Feuer- und Feuerwerkverbots gibt es auch an der öffentlichen 1. August-Feier im Stadtpark Lindenhof kein 1. August-Feuer.

Mehr zur 1. August-Feier auf www.buelach.ch/bundesfeier.

 

Fabienne Wagner
Stadtschreiber-Stv. a. i.
Tel. 044 863 11 20
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