Sozialhilfebehörde: Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Bewerbung als Mitglied

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28. April 2026
Für die Amtsdauer 2026-2030 sucht die Stadt Bülach interessierte Einwohnerinnen und Einwohner für die Mitarbeit in der Sozialhilfebehörde. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen wird bis zum 8. Mai 2026 verlängert.

Engagieren Sie sich dort, wo Ihr Einsatz direkt wirkt, und gestalten Sie in der Stadt Bülach eine faire, verantwortungsvolle und menschliche Sozialhilfe mit.

Die Sozialhilfebehörde ist eine eigenständige Kommission, die strategische Aufgaben wahrnimmt und die Aufsicht im Bereich der Sozialhilfe ausübt. Sie legt Leitlinien fest, überprüft die Ausrichtung der öffentlichen Sozialhilfe, beurteilt Verfügungen neu und befasst sich mit sozialpolitischen Fragestellungen. 

Für dieses Amt werden stimmberechtigte Personen der Stadt Bülach mit Interesse an gesellschaftlichen und sozialpolitischen Themen gesucht, welche sich gerne für die Bevölkerung engagieren möchten. 

Erste Erfahrungen in den sozialen Handlungsfeldern und/oder eine breite Lebenserfahrung, ein ausgeprägtes Gespür für Menschen und Situationen und eine äusserst diskrete Arbeitsweise sind gute Voraussetzungen für diese vielfältige Funktion. 

Bewerbungen können bis zum 8. Mai 2026 schriftlich eingereicht werden: 
Stadt Bülach, Politik und Präsidiales, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach oder politik@buelach.ch

Weitere Informationen zu den Aufgaben erteilt gerne Raphael Gubser, Leiter Soziales und Gesundheit, 044 863 15 47. 

Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
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