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Rekurs verzögert Sport- und Erholung Erachfeld
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die vom Stadtparlament der Stadt Bülach beschlossene Umzonung für Sport- und Erholung im Erachfeld Anfang März bewilligt. Die Stadt Bülach hat den Genehmigungsentscheid der Baudirektion Mitte März wie vorgeschrieben publiziert. Gegen die Genehmigung der Umzonung durch die Baudirektion ist beim Baurekursgericht des Kantons Zürich ein Rekurs eingegangen.
Der Rekurs gegen die Umzonung ist ein laufendes Verfahren, zu dem die Stadt Bülach keine Stellung nehmen kann. Die Stadt bedauert die Verzögerung, die durch den Rekurs entsteht. Die Stadt hat sich auf eine mögliche Verzögerung vorbereitet und arbeitet seit längerem mit Hochdruck an einer temporären Übergangs- und Entlastungslösung für die Bülacher Sportclubs. Eine Information dazu ist noch vor den Sommerferien geplant.
Lorenz Bönicke
Stadtschreiber Stv. a.i.
Tel. 044 863 11 81
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Bülach, 30. April 2025