Vollmacht in Steuerangelegenheiten
Auch unter nahen Verwandten (zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern) gilt das Steuergeheimnis. Aus diesem Grund dürfen keinerlei Auskünfte erteilt werden. Unter bestimmten Umständen kann es deshalb empfehlenswert sein eine Vollmacht beim Gemeindesteueramt zu hinterlegen.
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| Steueramt | 044 863 14 20 | steueramt@buelach.ch |