Familienforschung
Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Einzelpersonen haben das Recht, Auszüge von Einträgen zu erhalten, die sie persönlich betreffen. Gesetzliche und private Vertretungen dürfen Zivilstands-Dokumente erhalten, wenn sie eine schriftliche Vollmacht oder Ernennungsurkunde vorlegen.
Gesuch um Familienforschung
Um Auszüge von Einträgen zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch um Familienforschung an das Gemeindeamt des Kantons Zürich stellen.
Weitere Informationen zur Familienforschung und zur Bewilligung
Sobald Sie die Bewilligung vom Gemeindeamt erhalten haben, kontaktieren Sie das Zivilstandsamt.
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zivilstandsamt | 044 863 11 60 | zivilstandsamt@buelach.ch |